Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die schriftliche Genehmigung des Ortsordinarius ist erforderlich (§§ 10 u. 14 der Satzung) für: -Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden -Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 25.000 EUR -die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 50.000 EUR -die Übernahme von Bürgschaften -die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volker Benkert
Schwanfeld
Vorstand
Leila Labat
Schwanfeld
Vorstand
Sebastian Endres
Schwanfeld
Vorstand
Anika Barbara Kleinhenz
Schwanfeld
Vorstand
Sebastian Dudek
Schwanfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.09.1976
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2015 hat die Änderung der §§ 7 (Vorstand), 9 (Vorstand), 10 (Vertretungsregelung), 11 (Mitgliederversammlung) und 13 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.06.1977. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9 ff So.