Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1. oder der 2. Vorsitzende. Die Genehmigung des Ortsordinarius ist erforderlich für: a) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR b) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR c) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marie Kramer-Schmidt
Bad Neustadt a.d. Saale
Vorstand
Theresa Foidl
Bad Neustadt a.d. Saale
Vorstand
Thomas Keßler
Bad Neustadt a.d. Saale
Vorstand
Verena Weyer
Bad Neustadt a.d. Saale
Vorstand
Sabine Türk
Bad Neustadt a.d. Saale
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 21.01.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere die Allgemeine Vertretungsregelung in § 10 (Gesetzliche Vertretung) und die Vertretungsbeschränkung in § 14 (Genehmigungspflicht) geändert.
Freitext
Satzung Bl. 10 ff SB; Protokoll Bl. 5 ff SB;
Protokoll Bl. 18 ff SB;
Protokoll Bl. 26 f SB;
Protokoll Bl. 31 ff SB SB;
Satzung Bl. 43 ff SB; Protokoll Bl. 38 ff SB;
Protokoll Bl. 54 ff SB;
Amtsniederlegung Bl. 63 SB;
Protokoll Bl. 71 ff SB;
Satzung Bl. 141 ff SB; Protokoll Bl. 123 ff SB;
Protokoll Bl. 155ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.