Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorgangen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius, die über den Caritasverband Landkreis Schweinfurt zu beantragen ist: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR, d) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Celestina Marotta
Poppenhausen
Vorstand
Julia Engel-Arlt
Poppenhausen Gt. Kützberg
Vorstand
Etienne Labastille
Poppenhausen Gt. Kützberg
Vorstand
Julia Dees
Poppenhausen Gt. Kützberg
Vorstand
Johannes Messerer
Poppenhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.04.1946 zuletzt geändert am 04.05.1990
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 14 (Genehmigungspflicht).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.12.1954. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 48 So.
Protokoll Bl. 75 ff SB;
Protokoll Bl. 84 ff SB;
Protokoll Bl. 92 f SB; Satzung Bl. 89 ff SB;
Protokoll Bl. 109 ff SB;
Protokolle Bl. 114 ff sowie 117 ff SB;
Protokoll Bl. 117 ff SB;
Protokoll Bl. 123 ff SB;
Protokoll Bl. 129 ff SB;
Protokoll Bl. 133 SB;
Protokolle Bl. 137 ff sowie Bl. 143 ff SB;
Protokoll Bl. 153 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.