Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1. oder 2. Vorsitzende. Der Vorstand bedarf der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) zur Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) zu Grundstücksgeschäften im Umfang von mehr als 15.000,00 EUR, c) zur Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,00 EUR, d) zur Übernahme von Bürgschaften, e) zur Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Annelie Kriegel-Brand
Retzstadt
Vorstand
Thomas Heßdörfer
Retzstadt
Vorstand
Alexandra Fischer
Retzstadt
Vorstand
Peter Gerhard
Retzstadt
Vorstand
Susanne Engel
Retzstadt
Vorstand
Albin Krämer
Zellingen
Vorstand
Michael Eisenbacher
Retzstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.05.1974 zuletzt geändert am 07.04.2003
Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2010 hat die Änderung der §§ 3 ( Gemeinnützigkeit), 11 ( Die Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.12.1974. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 84-90 SB;
Beschluss: Bl. 108 (SB) Satzung: ( Bl. 113) SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.