Ist ein Vorstand bestellt, vertritt dieser den Verein alleine. Sind zwei Vorstände bestellt, vertreten diese gemeinsam. Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtshandlungen der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit zu deren Finanzierung Zuschüsse aus kirchlichen Mitteln benötigt werden b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 125.000 EUR c) Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 125.000 EUR d) Übernahme von Bürgschaften
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Simon Christian Kuttenkeuler
Würzburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.03.1934 zuletzt geändert am 18.10.1999
Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2004 hat die Änderung des § 2 (Zweck des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2006 hat die Änderung der §§ 2 ( Zweck des Vereins), 7 ( Die Vorstandschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden unter anderem geändert: §§ 1 (Name), 6 (Organe), 7 (Kuratorium), 10 (Vorstand, Vertretung).
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2025 hat die Einfügung von Absatz (8) des § 1 (Name, Wesen und Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 49 ff So.
Beschluss: Bl. 63 (SB)
Beschluss: Bl. 75, 76 (SB)
Beschluss Bl. 82 SB; neue Satzung Bl. 84 SB.
Fall 7
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.