Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam; darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000,00 EUR, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,00 EUR, d) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Mai
Gerolzhofen
Vorstand
Jutta Ackermann
Lülsfeld
Vorstand
Ramona Haubenreich
Lülsfeld
Vorstand
Wolfgang Anger
Lülsfeld
Vorstand
Charles-Philipp Müller
Lülsfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.12.1954 zuletzt geändert am 26.07.1996
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2001 hat die Änderung der §§ 7 (4) (Vorstandschaft), 8 (3) (Rechte und Pflichten der Vorstandschaft), 13 (5) ( Geschäftsführung) ferner hat die Mitgliederversammlung vom 13.04.2000 und 19.01.2001 die Änderung des § 11 (1) (Die Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert bzw. ergänzt: Gesetzliche Vertretung (neuer § 10 d. Satzung) und Genehmigungspflicht (neuer § 14 d. Satzung).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.11.1955. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 58 ff So.
Protokoll Bl. 69 SB;
Protokoll Bl. 77 SB;
Protokoll Bl. 81 ff SB;
Protokoll Bl. 85 f SB;
Protokoll Bl. 93 und 94 SB; Neue Satzung Bl. 101 bis 103 SB. Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 95 bis 100 SB.
Protokoll Bl. 120 ff SB;
Protokoll Bl. 131 ff SB;
Protokoll Bl. 137ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.