Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten. Nachfolgende Beschlüsse bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR, d) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anna-Lena Amthor
Vorstand
Julia Haber
Helmstadt
Vorstand
Sandra Schlör
Helmstadt
Vorstand
Annika Dornbusch
Helmstadt
Vorstand
Berthold Grönert
Helmstadt
Vorstand
Marina Dinkel
Helmstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.07.1918 zuletzt geändert am 04.05.1995
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck des Vereins), 7 (Der Vorstand), 10 (Die Mitgliedrversammlung), 11(Beschlußfähigkeit) und 12 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen.
Der Vorstand hat in der Sitzung vom 21.03.2013 die Änderung des § 1 (Name und Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2015 hat die Änderung des § 7 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 7 (Der Vorstand), 10 (Gesetzliche Vertretung), 14 (Genehmigungspflicht).
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 ff So.