Handelsregister · GnR 406

Registerinformationen

ELG des Orthopädie- und Schuhmacherhandwerks eG · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ELG des Orthopädie- und Schuhmacherhandwerks eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Bautzen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 406
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
24.08.2018
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

der Groß- und Einzelhandel mit allen für den Betrieb der Mitglieder erforderlichen Waren, Rohstoffen, Maschinen, Geräten, Werkzeugen und sonstigen Hilfsmitteln, Halb- und Fertigfabrikaten; der freie Verkauf aller Waren sowie der Verkauf selbstverfertigter Produkte für das Schuhmacher- und Orthopädieschuhmacherhandwerk

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Uwe Lehmann

Wilthen

Vorstand

Jörg Zoch

Großdubrau

Vorstand

Uwe Schulze

Malschwitz OT Kleinbautzen

Vorstand

Frank Bachmann

Bautzen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 10.11.1990 zuletzt geändert am 30.11.1996
  • Die Generalversammlung vom 06.10.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, dabei wurde geändert § 40 (Nachschusspflicht).

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch Umwandlung der Einkaufs- und Liefergenossenschaft des Schuhmacherhandwerks, Bautzen (Register der Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks des Kreises Bautzen, Register-Nr. 2).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.03.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 SB
  • Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 4, Spalte 4. Von Amts wegen eingetragen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 19.03.2018, AZ: 534 IN 266/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Genossenschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 17.05.2018, AZ: 534 IN 266/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft eröffnet worden. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 20 Abs. 1 Ziff. 2 GenRegVO.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.