HRB 182671

ELEMENT Insurance AG

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 37 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Karl-Marx-Allee 3, 10178 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
222110
Letzte Eintragung
06.03.2025
Datenstand
2025-06-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
194

Astrid Stange

Witten

194

Michael Bongartz

Erkrath

194

Philipp Hartz

Berlin

194

Tilo Finck

Unterföhring

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis zur alleinigen Vertretung erteilen.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-12

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Abrufstand 2024-03-17 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. FL Fintech B AG Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind im ln- und Ausland der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Zweige der Erstversicherung im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung (ohne Kraftfahrtversicherung, Kredit und Kaution) sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. Der Gesellschaftszweck beinhaltet auch, dass die Geschäftstätigkeit eine erheblich positive Wirkung auf das Gemeinwohl sowie die Umwelt erzielen soll. Ausgeschlossen bleibt die Versicherung von Risiken, die nicht für die Gesellschaft genehmigten Sparten zuzuordnen sind, für die das Tarifwerk der Element Insurance AG keine Position vorsieht. Die Gesellschaft darf neben Versicherungsgeschäften nur solche Geschäfte betreiben, die mit Versicherungsgeschäften in unmittelbaren Zusammenhang stehen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 37
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 8660/24 · ELEMENT Insurance AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 8660/24
Wirksam am
22.04.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 182671
36e IN 8660/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELEMENT Insurance AG, Karl-Marx-Allee 3, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand Michael Bongartz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182671
- Schuldnerin -

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Johannes Jacobsen, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 04.12.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit des Verfahrens sowie der besonderen beruflichen Qualifikation BETRAG EUR.
Für 11,2 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 8660/24 · ELEMENT Insurance AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 8660/24
Wirksam am
03.03.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 182671
36e IN 8660/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELEMENT Insurance AG, Karl-Marx-Allee 3, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand Michael Bongartz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182671
- Schuldnerin -

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 17.11.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 7,2 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 8660/24 · ELEMENT Insurance AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 8660/24
Wirksam am
15.12.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 182671
36e IN 8660/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELEMENT Insurance AG, Karl-Marx-Allee 3, 10178 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182671
- Schuldnerin -

hat die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Berlin Mitte die Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss beantragt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Antragsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36e IN 8660/24 · ELEMENT Insurance AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 8660/24
Wirksam am
24.09.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 182671
36e IN 8660/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELEMENT Insurance AG, Karl-Marx-Allee 3, 10178 Berlin, vertreten durch die Vorstände Michael Bongartz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182671
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenz beantragt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Antragsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36e IN 8660/24 · ELEMENT Insurance AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 8660/24
Wirksam am
03.03.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 182671
36e IN 8660/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELEMENT Insurance AG,
Karl-Marx-Allee 3, 10178 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182671
Geschäftszweig: Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2025 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade
Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO, § 315 VAG) bis zum 27.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Hinweis:
Die Insolvenzforderungen können auf der Verfahrenswebseite des Verwalters unter dem Link www.element-insolvenz.de elektronisch angemeldet werden.

Auf die Möglichkeit der Forderungsanmeldung ausländischer Gläubiger mithilfe des
Standardformulars gem. Art. 55 EuInsVO 2015 (Verordnung EU 2015/848 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015, AblEU L 141/19 vom 5.6.2015) wird hingewiesen.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
a) den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin (§ 157 InsO)
b) die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
c) die Rechnungslegung durch den Insolvenzverwalter (§ 66 InsO) sowie
d) die Einsetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
wird anberaumt auf
Dienstag, 08.04.2025, 09:00 Uhr, Einlass ab 08:00 Uhr
Hotel Palace, Etage 2, Budapester Straße 45, 10787 Berlin
Hinweis:
Es wird eine Einlasskontrolle stattfinden.
Deshalb wird empfohlen, frühzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen sowie auf das Mitbringen von Gegenständen aller Art, die nicht unbedingt erforderlich sind, zu verzichten.
Bei Bevollmächtigungen zur Teilnahme am Termin ist § 4 InsO i.V.m. § 79 ZPO zu beachten. Gemäß § 79 ZPO kann man sich nur durch eine der dort genannten Personen, insbesondere einen Rechtsanwalt, einen Beschäftigten des Unternehmens oder einen Familienangehörigen als Bevollmächtigten vertreten lassen.

5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit den Forderungsanmeldungen bis zum 25.07.2025 (Widerspruchsfrist) schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der mit Beschluss vom 08.01.2025 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss bleibt bis zu einer möglichen anderweitigen Entscheidung in der ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Berlin-Mitte, vertreten durch Ulrike Dechert, Charlottenstraße 87 - 90, 10969 Berlin
- Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes S.A., vertreten durch Rechtsanwalt Tim Wierzbinski, Gasstraße 29, 22761 Hamburg
- Johannes Jacobsen, c/o Element Insurance AG, Karl-Marx-Allee 3, 10178 Berlin
9. Zur Wahrung der Rechte der Versicherten nach den §§ 315 und 316 VAG wird
Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, Kanzlei Hilgers & Partner,
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin bestellt.
10. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen einschließlich der Übersendung des Formblatts gem. § 313 Abs. 1 S.1 VAG, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 23.12.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 8660/24 · ELEMENT Insurance AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 8660/24
Wirksam am
08.01.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 182671
36e IN 8660/24

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ELEMENT Insurance AG,
Karl-Marx-Allee 3, 10178 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 182671
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 08.01.2025 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade
Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die zukünftige Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten und zu führen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Saarbrücker Straße 37 A, 10405 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Saarbrücker Straße 37 A, 10405 Berlin
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Saarbrücker Straße 37 A, 10405 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Saarbrücker Straße 37 A, 10405 Berlin
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 193.183 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2022 ist das Grundkapital um 5…
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 193.183 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2022 ist das Grundkapital um 57.806 EUR auf 193.183 EUR erhöht und die Satzung geändert in Ziffer 5 (Grundkapital und Aktien). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 6. Zhovtobryukh, Iryna; 10. Beyer, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstan…
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 6. Zhovtobryukh, Iryna; 10.
Beyer, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 11.
Jacobsen, Johannes, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 12.
Lutsenko, Igor, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.10.2021 ist die Satzung geändert in Ziffer 7 (Vorstand), Ziffer 10 (Aufsichtsrat), Ziffer 11 (Hauptversammlung), Ziffer 13 (Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte) und Ziffer 15 (Jahresabschluss).
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 135.377,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2021 ist das Grundkapital u…
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 135.377,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2021 ist das Grundkapital um 10.406 EUR auf 135.377,00 EUR erhöht und die Satzung geändert in Ziffer 5 (Grundkapital, Aktiengattungen). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 124.971,00 EUR; Prokura: 9. Kaltofen, Tim, *XX.XX.XXXX, Hoppegarten; Einzelprokura; Rechtsform: Durch …
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 124.971,00 EUR; Prokura: 9.
Kaltofen, Tim, *XX.XX.XXXX, Hoppegarten; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.03.2021 ist das Grundkapital um 6.243,00 EUR auf 124.971,00 EUR erhöht und die Satzung geändert in Ziffer 5 (Grundkapital). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Änderung zu Nr. 7: von Amts wegen ist der Wohnort zu berichtigen: Vorstand: Schuh, Eric, *XX.XX.XXXX, Küsnacht/Schweiz; mit der …
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Änderung zu Nr. 7: von Amts wegen ist der Wohnort zu berichtigen: Vorstand: Schuh, Eric, *XX.XX.XXXX, Küsnacht/Schweiz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 6. Hertweck, Timo Christian; Vorstand: 7. Schuh, Eric, *XX.XX.XXXX, Küstnacht/Schweiz; mit der Befugnis die…
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 6. Hertweck, Timo Christian; Vorstand: 7.
Schuh, Eric, *XX.XX.XXXX, Küstnacht/Schweiz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 4. Herwig, Sascha
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 4. Herwig, Sascha
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 118.728,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2020 ist das Grundkapital u…
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 118.728,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2020 ist das Grundkapital um 10.842,00 EUR auf 118.728,00 EUR erhöht und die Satzung geändert in Ziffer 5 (Grundkapital). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 3. Dr. Graulich, Wolff
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 3. Dr. Graulich, Wolff
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Dietert, Carsten; Nicht mehr Prokurist: 8. Johnson, Anders
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Dietert, Carsten; Nicht mehr Prokurist: 8. Johnson, Anders
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Prokura: 7. Hartz, Philipp, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 8. Johnso…
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Prokura: 7.
Hartz, Philipp, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; 8.
Johnson, Anders, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Änderung zu Nr. 5: nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorstand: Dr. Macht, Christian; mit der Befugnis die Gesellschaft alle…
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Änderung zu Nr. 5: nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorstand: Dr. Macht, Christian; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 6: nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorstand: Hertweck, Timo Christian; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Vorstand: 6. Hertweck, Timo Christian, *XX.XX.XXXX, Baden-Baden
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Vorstand: 6.
Hertweck, Timo Christian, *XX.XX.XXXX, Baden-Baden
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind im ln- und Ausland der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Zweige der Erstversi…
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind im ln- und Ausland der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Zweige der Erstversicherung im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung (ohne Kraftfahrtversicherung, Kredit und Kaution) sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.08.2019 ist die Satzung geändert in Ziff. 4 (Unternehmensgegenstand), Ziff. 7 (Vorstand), Ziff. 10 (Aufsichtsrat), Ziff. 11 (Hauptversammlung), Ziff. 12 (Verfügungen über Aktien) und Ziff. 15 (Jahresabschluss).
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Vorstand: 5. Dr. Macht, Christian, *XX.XX.XXXX, Fulda; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Groß, Henning; Nicht mehr Prokurist: 3.…
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Vorstand: 5.
Dr. Macht, Christian, *XX.XX.XXXX, Fulda; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Groß, Henning; Nicht mehr Prokurist: 3. Macht, Christian; 6.
Zhovtobryukh, Iryna, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 107.886,00 EUR; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Hector, Richard; Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich des…
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 107.886,00 EUR; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Hector, Richard; Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich des Wohnortes, nunmehr: Groß, Henning, *XX.XX.XXXX, Lübeck; Einzelprokura; 4.
Bussmann, Arno, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; 5.
Dietert, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.12.2018 ist das Grundkapital um EUR 5.539,00 auf EUR 107.886,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.12.2018 neu gefasst.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Firma: ELEMENT Insurance AG; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind im In- und Ausland der unmittelbare und mittelbare Bet…
HRB 182671 B: ELEMENT Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Firma: ELEMENT Insurance AG; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind im In- und Ausland der unmittelbare und mittelbare Betrieb aller Zweige der Erstversicherung gemäß Anlage 1 Nr. 1, 8 a)-d) und f), 9, 13, 16h), 16j) und 17 zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie aller weiteren der in Anlage 1 zum VAG genannten Versicherungssparten, für die die Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) ihre Erlaubnis erteilt hat, sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. Ausgeschlossen bleibt die Versicherung von Risiken, a) die nicht den für die Gesellschaft genehmigten Sparten zuzuordnen sind, b) für die das Tarifwerk der Element Insurance AG keine Position vorsieht. Stamm- bzw. Grundkapital: 102.347,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.09.2018 ist die Satzung geändert in § 1 (Firma). Durch Beschluss der weiteren Hauptversammlung vom 22.11.2018 ist das Grundkapital um EUR 24.307,00 auf EUR 102.347,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.11.2018 neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 27.06.2017 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 182671 B HRB 182671 B: Element Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
HRB 182671 B: Element Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: Element Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.07.2018 ist die Satzung geändert in § 10 (Aufsichtsrat).
HRB 182671 B: Element Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.07.2018 ist die Satzung geändert in § 10 (Aufsichtsrat).
Veränderungen
HRB 182671 B HRB 182671 B: Element Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 78.040,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.06.2018 ist das Grundkapital um…
HRB 182671 B: Element Insurance AG, Berlin, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 78.040,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.06.2018 ist das Grundkapital um 1.904,00 EUR auf 78.040,00 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 5 (Stammkapital). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.