Planung, Projektierung, Produktion und Errichtung von Schaltanlagen, Leit- und Wartentechnik, elektronischen und elektrotechnischen Anlagen und Komponenten; Wartung von Schaltgeräten und deren Vertrieb; Realisierung von Kabelmesstechnik inklusive Prophylaxen und Störungsdienste
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Björn Hartlich
Chemnitz
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt; Prokurist(in)
Sandra Riegel
Glauchau
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 650.000,00 EUR auf 750.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Elektrotechnik Oelsnitz/E. GmbH Betrieb für elektrische Ausrüstungen, Anlagen und Montagen mit Sitz in Oelsnitz/Erzgeb. und die Änderung der §§ 1 Satz 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2018 hat den Gesellschaftsvertrag geändert. Eingetragen unter Bezugnahme auf das Protokoll über den Gesellschafterbeschluss vom 30.10.2018.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 6-28 SB
Beschluss Bl. 35 SB
Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 1 Spalte 2 b. Von Amts wegen eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Elektrotechnik Oelsnitz/E. GmbH Betrieb für elektrische Ausrüstungen, Anlagen und Montagen mit dem Sitz in Oelsnitz/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz HRB 3551) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2012 mit Nachtrag vom 06.11.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger von denselben Tagen mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.