Handelsregister · HRA 1356 PL

Chronologischer Auszug

Elektro-Sohn Inhaber Bastian Sohn e. K. · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Elektro-Sohn Inhaber Karl-Heinz
Sohn e. K.

b)
Plön
b)
Inhaber:
1.
Sohn, Karl-Heinz, Kossau
a)
Einzelunternehmen
a)
25.04.2005
Raekow
b)
Tag der ersten Eintragung
25.03.1974

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Änderung zu Nr. 1:
Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt.
Inhaber:
Sohn, Karl-Heinz, *XX.XX.XXXX, Kossau
a)
07.08.2006
Wentzel
3b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65
EGHGB von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Lütjenburger Straße 4 a, 24306
Plön
a)
11.02.2010
Erdmann
4a)
Elektro-Sohn Inhaber Bastian
Sohn e. K.
b)
Nicht mehr Inhaber:
1. Sohn, Karl-Heinz

Inhaber:
2.
Sohn, Bastian, *XX.XX.XXXX, Kossau
a)
Geschäft und Firma sind auf Bastian Sohn, welcher die
Firma mit geändertem Inhaberzusatz fortführt, übergegangen.
a)
01.02.2012
Wentzel
5b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Neumünster vom 05.02.2019 (AZ:
94 IN 5/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
11.02.2019
Soltysik
6b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 18.02.2019
(AZ: 94 IN 5/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
a)
25.02.2019
Soltysik
7b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Neumünster am 01.05.2019 (AZ: 94
IN 5/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
a)
15.05.2019
Soltysik

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.