Handelsregister · HRA 1356 PL
Chronologischer Auszug
Elektro-Sohn Inhaber Bastian Sohn e. K. · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Elektro-Sohn Inhaber Karl-Heinz Sohn e. K. b) Plön | b) Inhaber: 1. Sohn, Karl-Heinz, Kossau | a) Einzelunternehmen | a) 25.04.2005 Raekow b) Tag der ersten Eintragung 25.03.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Änderung zu Nr. 1: Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt. Inhaber: Sohn, Karl-Heinz, *XX.XX.XXXX, Kossau | a) 07.08.2006 Wentzel | |||
| 3 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Lütjenburger Straße 4 a, 24306 Plön | a) 11.02.2010 Erdmann | |||
| 4 | a) Elektro-Sohn Inhaber Bastian Sohn e. K. | b) Nicht mehr Inhaber: 1. Sohn, Karl-Heinz Inhaber: 2. Sohn, Bastian, *XX.XX.XXXX, Kossau | a) Geschäft und Firma sind auf Bastian Sohn, welcher die Firma mit geändertem Inhaberzusatz fortführt, übergegangen. | a) 01.02.2012 Wentzel | |
| 5 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 05.02.2019 (AZ: 94 IN 5/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 11.02.2019 Soltysik | |||
| 6 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 18.02.2019 (AZ: 94 IN 5/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. | a) 25.02.2019 Soltysik | |||
| 7 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster am 01.05.2019 (AZ: 94 IN 5/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. | a) 15.05.2019 Soltysik |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.