Der Betrieb eines Elektrounternehmens mit der Ausführung von elektrotechnischen Arbeiten, insbesondere der Elektrogebäudeinstallation, Verkauf von Hausgeräten und der damit verbundene Service, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Steuerungsbau und alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Winfried Heinrich Kranen
Kempen
einzelvertretungsberechtigt, auch wenn weitere Geschäftsführer bestellt werden. Von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer(in)
Christoph Kranen
Kempen
einzelvertretungsberechtigt, auch wenn weitere Geschäftsführer bestellt werden. Von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2013
Formwechsel
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Winfried Heinrich Kranen, Kempen, *XX.XX.XXXX, unter der Firma Elektro Kranen e.K. in Kempen (Amtsgericht Krefeld HRA 6203) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.03.2013 aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.