Handelsregister · HRB 4405

Chronologischer Auszug

Elektro - Köhl Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Offenbach am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Elektro - Köhl Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

b)
Offenbach am Main

c)
Der Betrieb eines Unternehmens für
Elektroanlagen und der Vertrieb von
Elektrogeräten aller Art, sowie Erwerb und
Vertrieb verwandter Erzeugnisse.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Lubojanski, Michael, Elektromeister,
Heusenstamm
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.1978 zuletzt geändert am
17.12.1997
a)
14.10.2002
Maatz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.04.1979
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 70 ff. Sonderband
2b)
Heusenstamm
Geschäftsanschrift:
Kantstraße 32, 63150 Heusenstamm
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 3 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung nach Heusenstamm beschlossen.
a)
11.01.2015
Falter

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.