Handelsregister · HRB 3325
Chronologischer Auszug
Elektro-Installationen M. Spinnen GmbH · Amtsgericht Mönchengladbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Elektro-Installationen M. Spinnen GmbH b) Mönchengladbach c) Elektroinstallationen aller Art, Reparaturen aller Art, Verkauf von Elektrogeräten, und Installationsmaterialien und Haushaltsgeräten, Verkauf von Fernseh- Hifi- und Videogeräten im Groß- und Einzelhandel. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft alle Maßnahmen treffen, die dem Gesellschaftszweck dienen; sie ist auch berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften zu beteiligen. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer - oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen - vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden und kann den Geschäftsführer oder einzelnen von ihnen Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Hat die Gesellschaft nur einen Gesellschafter und ist dieser zugleich Geschäftsführer, so ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. b) Geschäftsführer: Spinnen, Maly, Kauffrau, Mönchengladbach einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Spinnen, Jürgen Walter, Elektromeister, Mönchengladbach einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.04.1988 | a) 03.04.2003 Nelles b) Tag der ersten Eintragung: 14.04.1988 in Mönchengladbach. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.04.2003. Gesellschaftsvertrag Blatt 1 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Spinnen, Maly, Kauffrau, Mönchengladbach | a) 09.04.2003 Acker | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (32 IN 84/06) vom 14.07.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 17.07.2006 Coersten | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (32 IN 84/06) vom 25.07.2006 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. | a) 26.07.2006 Coersten | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (19 IN 124/06) vom 20.11.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 22.11.2006 Coersten | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (19 IN 124/06) vom 22.12.2006 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. | a) 03.01.2007 Kaulen | ||||
| 7 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (32 IN 85/07) vom 27.06.2007 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 29.06.2007 Coersten | ||||
| 8 | b) Durch Beschluss des Amtsgericht Mönchengladbach (32 IN 85/07) vom 03.08.2007 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 08.08.2007 Acker |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.