Gegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie an die Endverbraucher.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Eigenbetrieb wird vom Werkleiter und den stellvertretenden Werkleitern vertreten. Werkleiter ist der Bürgermeister der Stadt Garding. Stellvertretende Werkleiter sind der 1. und 2. stellvertretende Bürgermeister der Stadt Garding. Der Werkleiter und die stellvertretenden Werkleiter sind alleinvertretungsbefugt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
194
Ranjet Biermann
Garding
194
Edmund Krüger
Garding
194
Hans-Dieter Struck
Garding
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.