Elektrizitäts- und Wasserversorgungsgenossenschaft Vagen eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Feldkirchen-Westerham
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
GnR 40
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
02.10.2024
Abrufstand
29.12.2024
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Betrieb eines Elektrizitätswerkes mit Quellengebiet sowie Anlagen für die Versorgung mit elektrischem Strom, Wasser und Wärme
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Eham
Feldkirchen-Westerham
Vorstand
Georg Schäffler
Feldkirchen-Westerham
Vorstand
Johann Schuler
Feldkirchen-Westerham
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.05.1935 zuletzt geändert am 03.08.1994
Die Generalversammlung vom 04.07.2002 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert wurden insbesondere § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht).
Die Generalversammlung vom 03.07.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 11 (Rechte der Mitglieder), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschrift) und 46 (Bekanntmachungen).
Die Generalversammlung vom 03.07.2014 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 30 i (Gegenstände der Beschlußfassung), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und 9 i (neu) (Ausschluss).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.06.1935. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
SoBl. 54; HBBl. 49
SoBl. 55; HBBl. 53
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.