Der Vorstand bgemß § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchsten fünf Personen, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende (Stellvertreter) und der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Erhan Yavuzata
Diepholz
Vorstand
Osman Balkaya
Melle
Vorstand
Halil Ibrahim Özen
Ibbenbüren
Vorstand
Silvana Kurtcephe
Belm
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind nunmehr der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schriftführer und der Kassenwart. Je zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten gemeinsam.
Tag der ersten Eintragung: 18.04.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.07.2006.
Satzung Blatt 95 ff der Akten
Satzung Blatt 53 bis 57 der Akten
Satzung Blatt 83-87 der Akten
Satzung
Satzung vom 06.12.1995 zuletzt geändert am 19.12.2004
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeiträge) beschlossen. Es wurde ein neuer § 8 (Vergütung von Vorstandsmitglieder) eingefügt; die Nummerierung der weiteren Paragrafen der Satzung verschiebt sich entsprechend. Die neuen Paragrafen § 9 (Amtsdauer), § 10 (Beschlussfassung des Vorstands), § 11 (Mitgliederversammlung), § 12 (Einberufung der Mitgliederversamlung), § 13 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), § 14 (Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung) und § 16 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung), wurden auch inhaltlich geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 7 (Der Vorstand) beschlossen.
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