Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, Förderung des Wohlfahrtswesens, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Förderung der Erziehung und Berufsbildung .Der Satzungszweck wird durch die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verwirklicht. Die Gesellschaft verfolgt die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb sowie die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen bedeuten. Darunter fallen auch die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen sowie sonstige Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (u.a. Menschen mit geistigen, psychischen und/ oder körperlichen Behinderungen) am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Die Gesellschaft kann ihren Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften sowie mit steuerbegünstigten Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erfüllen / verfolgen, sofern diese im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erftillen. Die Kooperation erfolgt mit der gemeinnützigen Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mitte eG, Kassel, zwecks Beschaffen, Organisieren, Koordinieren und Abwickeln von Aufträgen für den von der Gesellschaft betriebenen Inklusionsbetrieb. Darüber hinaus erfolgt das planmäßige Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO auch mit der Schnitt -Gut GmbH (Sitz in Neuss) durch die Gestellung des Geschäftsführers.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, sie soll mindestens zwei Geschäftsführer haben. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser stets alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten; die Gesellschafterversammlung kann jedoch auf Vorschlag des Aufsichtsrates einzelnen oder allen Geschäftsführern die Berechtigung zur Alleinvertretung einräumen. Das für Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern zuständige Organ kann Geschäftsführer von den in § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Beschränkungen für Rechtsgeschäfte mit anderen steuerbegünstigten Organisationen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung befreien. Der/ die Geschäftsführer ist/sind für Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften, mit denen die GWN Gemeinnützige Werkstätten Neuss Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Beteiligungsverhältnis steht, von den in § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Beschränkungen befreit. Darüber hinaus kann der/ die Geschäftsführer für einzelne Rechtsgeschäfte von den o.g. Beschränkungen befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Holger Lachmann
Neuss
Geschäftsführer(in)
Guido Severin
Odenthal
Geschäftsführer(in)
Cornelia Broch
Neuss
Prokurist(in)
Marco Schmitz
Aldenhoven
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25. September 1972 zuletzt geändert am 17. Februar 1988
Die Gesellschafterversammlung hat am 22. August 2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 61.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 31.188,80 um EUR 18.811,20 auf EUR 50.000 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital) sowie außerdem in §§ 9 und 15 zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 2. Dezember 2013 hat den Gesellschaftsvertrag vollumfänglich aufgehoben und neu gefasst. Geändert wurden insbesondere § 1 Abs. (1) und mit ihr die Firma sowie
§ 2 und mit ihr der Unternehmensgegenstand.
Die Gesellschafterversammlung vom 24. März 2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurden noch § 8 (Einberufung der Gesellschafterversammlung) und § 11 (Zusammensetzung und Abstimmungen des Aufsichtsrates) des Gesellschaftsvertrages geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 16. November 1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 82 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 153 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 160 ff. Sonderband
Migrationsfehler in lfdnr. 1 Spalte 4 b) bzgl. Vertretungsregelung GF Schnitzler durch Rötung von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.