Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftführer, Kassenwart, Materialwart, Vorsitzender des Vergnügungsausschusses und der Fahrtenwart. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. Schriftliche Erklärungen, durch die der Verein verpflichtet werden soll, müssen von zwei Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet sein, wobei eine der Unterschrift vom 1. oder 2. Vorsitzenden zu leisten ist. Ausgaben über 10 % des zu Beginn des Geschäftsjahres vorhandenen Barvermögens bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Satzung Blatt 28-32 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 14.07.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2006.
Fall 3
Satzung Blatt 162 ff der Akten
Fall 4
Fall 5 Satzung Blatt 222 - 224 der Akte
Fall 6
Fall 7
Satzung
Satzung vom 04.06.1976
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2015 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Organe des Vereins), 4 (Jahreshauptversammlung), 8 (Mitgliedschaft) und 9 (Beiträge) beschlossen. Die §§ 12 (Datenschutz im Verein) und 13 (Gültigkeit dieser Satzung) wurden neu hinzugefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Zweck), § 4 (Jahreshauptversammlung), § 5, § 6 (Mitgliederversammlung), § 9 (Beiträge) und § 10 (Verlust der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.