Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Zur Vertretung des Vereins sind der 1. Vorsitzende allein, der 2. und 3. Vorsitzende nur gemeinsam berechtigt.
Zum Ankauf, Verkauf und zur Belastung von Grundstücken und Schiffen sind drei Vorsitzende nur gemeinsam berechtigt. Die Zeichnung von Wechseln ist ausgeschlossen.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 26.10.1955
Satzung Blatt 65-73 Sonderband
Satzung Blatt 83-91 Sonderband
Satzung
Satzung vom 10.10.1955 zuletzt geändert am 13.12.1988
Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 08.04.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3, 6, 10, 14 und 15 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 14 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2018 hat die Erweiterung der Satzung um § 16 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.