1) das Obst in seinem Geschäftsbezirk zusammenfassen; 2) seinen Mitgliedern bestmögliche Preise und Verkaufsmöglichkeiten für ihre Erzeugnisse zu sichern; 3) seinen Mitgliedern technische Hilfsmittel für die Aufmachung und Vermarktung ihrer Erzeugnisse zur Verfügung zu stellen; 4) die Zusammenarbeit mit anderen Erzeugerorganisationen zu fördern; 5) Vermarktungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen; 6) sich an Unternehmen zu beteiligen, die sich mit der Vermarktung von Obst, insbesondere der industriellen Obstverwertung befassen; 7) mit landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Artikeln zu handeln; 8) eine planvolle und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechte Erzeugung sicherzustellen; 9) die Produktionskosten zu drosseln und die Erzeugerpreise zu regulieren; 10) umweltgerechte Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken zu fördern; 11) einen Betriebsfonds, der sich über Finanzbeiträge der Mitglieder finanziert, zu errichten und zu verwalten; 12) eine Anlieferungsordnung zu erstellen, welche die Bedingungen, unter denen die Erzeuger ihr Obst an den Verein liefern, festlegt; 13) Anlagegüter des Vereins zu vermieten bzw. zu verpachten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Moje
Jork
Geschäftsführer(in)
Ulf Wittlich
Buxtehude
Geschäftsführer(in)
Björn Wieneke
Buxtehude
Vorstand
Axel Schuback
Jork
Vorstand
Niclas Stehr
Hamburg
Prokurist(in)
Oliver Stöver
Buxtehude
Gesamtprokura gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern des Gesamtvorstandes, nämlich dem 1. und 2. Vorsitzenden und kann erweitert werden durch den/die Geschäftsführer nach § 14 I, Abs. 3 der Satzung. Der geschäftsführende Vorstand kann zusätzlich erweitert werden um ein oder zwei weitere Mitglieder, nämlich dem 3. und 4. Vorsitzenden, aus dem Gesamtvorstand. Der Geschäftsführer darf nicht identisch mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden sein.
Die Vertretung des Vereins und die Zeichnung für den Verein erfolgt durch zwei Personen, und zwar durch den 1. und 2. Vorsitzenden oder den 1. und 3. Vorsitzenden oder den 1. und 4. Vorsitzenden oder dem 1. oder 2. Vorsitzenden mit dem Geschäftsführer bzw. Prokuristen. Ist ein Geschäftsführer Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, ist der Geschäftsführer auch für Rechtsgeschäfte und Abgabe von Willenserklärungen im Tagesgeschäft zusammen mit dem Prokuristen vertretungsberechtigt. Ausgenommen sind jedoch folgende Maßnahmen: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und von daran bestehenden Rechten, b) Übernahme, Verringerung und Aufgabe von Beteiligungen, c) Errichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen, d) Bauvorhaben jeder Art, e) Anschaffung von Maschinen, Personen- und Lastkraftwagen und Vornahme außergewöhnlicher Reparaturen sowie sonstige Willenserklärungen, die den Verein um mehr als 25.000,00 DEM im Einzelfall belasten. f) Übernehmen von Bürgschafts- und Garantiehaftungen, g) Einstellung und Entlassung von Angestellten, h) Aufnahme von Krediten jeglicher Art.
Beschluss Bl. 438-442 und neuer Wortlaut der Satzung Bl. 423-436 d. Sdb. Tag der ersten Eintragung: 17.11.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.08.2005.
Rechtsform
Dem Verein ist durch den Regierungspräsidenten in Stade am 2.12.1968 die Rechtsfähigkeit verliehen.
Satzung
Satzung vom 01.10.1968 zuletzt geändert am 20.06.2001
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 Absatz (2) Austritt der Mitglieder und § 17 Punkt e) Gegenstände der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), 2 (Zweck, Gegenstand), 3 (Pflichten der Mitglieder), 5 (Vereinsstrafe), § 8 (Erwerb der Mitgliedschaft), 9 (Beendigung der Mitgliedschaft), 10 (Austritt), 11 (Ausscheiden durch Tod), 12 (Ausschluss der Mitglieder), 15 (Aufgaben des Vorstandes), 16 (Berufung der Mitgliederversammlung), 17 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 19 (Versammlungsniederschrift), 22 (Auflösung, Rechtsformwechsel) und 23 (Liquidation) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 9 Absatz 2 (Austritt der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.