Handelsregister · HRB 25706

Registerinformationen

ELB Ex-Geräte Bachmann Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ELB Ex-Geräte Bachmann Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bensheim
Geschäftsanschrift
An der Hartbrücke 8, 64625 Bensheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 25706
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
12.08.2019
Abrufstand
20.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der ELB Ex-Geräte Bachmann GmbH & Co KG in Bensheim, deren Gegenstand die Herstellung und Vertrieb von Explosionsschutzgeräten ist.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Björn Johann Bachmann

Rimbach

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 17.08.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 1 - 7 Sonderband
  • Fall 2

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2004

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.