die Verwaltung und die Beteiligung an Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung an Gesellschaften im Ausland sowie an solchen, welche die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Anlagen und Vorrichtungen für die Durchleitung und Betankung von Flüssigkeiten und Gasen wie insbesondere Zapfventile und Schläuche sowie dazu gehörende Ersatzteile und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen betreiben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Christoph Bretthauer
Norderstedt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Stefan Kunter
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 13-18 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 09.12.1996
Gesellschaftsvertrag Blatt 37 ff. Sonderband
Fall 8
Fall 9
Eintragung Nr. 9 Spalte 6b) Abs. 1 vom 24.05.2013 von Amts wegen berichtigt.
Fall 14
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der ELAFLEX-HIBY GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer befugt, Rechtsgeschäfte mit sich oder mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
Fall 17
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.1996
Die Gesellschafterversammlung hat am 18.11.2003 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 4.435,41 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 4 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage um 70.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage um 100.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2025 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung).
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hiby TEC GmbH mit Sitz in Plettenberg (Amtsgericht Iserlohn, HRB 3024) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hiby ZVA Produktionsgesellschaft mbH mit Sitz in Plettenberg (Amtsgericht Iserlohn, HRB 3048) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.