Die Beratung von Unternehmen in Fragen des Markenaufbaus und der Markenführung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Eitelbuß
Bodolz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.04.1994 zuletzt geändert am 18.12.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2003 hat die Änderung der §§ 6 (Geschäftsführung), 7 (Gesellschafterversammlung), 9 (Abtretung und Verpfändung von Geschäftsanteilen), 12 (Kündigung), 13 (Anteilsbewertung und Abfindung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 15 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 15 (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.05.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Bl. 68/71 SB; neue Satzung Bl. 72/84 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.