Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln. Von den weiteren Vorstandsmitgliedern sind jeweils zwei gemeinsam, darunter aber der 1. oder 2. Vorsitzende, zur Vertretung berechtigt. Zu Rechtsgeschäften über 500,00 EUR, Grundstücksgeschäften jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses, und wenn dieser seine Entscheidung ablehnt, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Patrick Zeitler
Neustadt a.d.Waldnaab
Vorstand
Melanie Korsche
Neustadt a.d.Waldnaab
Vorstand
Michaela Hausner
Neustadt a.d.Waldnaab
Vorstand
Michael Kühnel
Neustadt a.d.Waldnaab
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.04.1976
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.12.1976. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 ff SB;