Handelsregister · VR 395

Chronologischer Auszug

Eisstockclub Weng (EC Weng) e.V. · Amtsgericht Landshut

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Eisstockclub Weng (EC Weng) e.V.

b)
Weng
a)
Der Erste Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, die
anderen beiden Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert
von mehr als 250 DM oder zu Grundstücksgeschäften
jeder Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen
der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses
und, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der
vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung
bedarf.

b)
Vorstand:
Schmid, Maria, Angestellte, Hörmannsdorf
Erster Vorsitzender:
Sedlmaier, Hubert, Weng, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schmid, Johannes, Weng, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 01.12.1978
a)
29.10.2003
Waldmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.04.1979.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schmid, Maria, Angestellte, Hörmannsdorf
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Sedlmaier, Hubert, Weng, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schmid, Johannes, Weng, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Erster Vorsitzender:
Wieselsberger, Josef, Weng, Ortsteil Hörmannsdorf,
*XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Brunner, Richard, Weng, Ortsteil Hösacker, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Haubner, Thomas, Weng, Ortsteil Hörmannsdorf,
*XX.XX.XXXX
a)
13.04.2018
Seiler-Gaßner

b)
Protokoll Bl. 49 (52)
3a)
Der Erste Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, die
anderen beiden Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert
von mehr als EUR 1.000,00 oder zu
Grundstücksgeschäften jeder Art einschließlich der
Aufnahme von Belastungen der vorherigen Zustimmung
des Vereinsausschusses und, wenn dieser eine
Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedarf.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde u.a. die Vertretungsbeschränkung der Vorstandschaft geändert.
a)
10.07.2020
Hastreiter

b)
Beschluss Bl. 57, 58;
Neue Satzung Bl. 59.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.