Handelsregister · VR 358
Chronologischer Auszug
Eisstock-Club Michaelsbuch (e.V.) · Amtsgericht Deggendorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Eisstock-Club Michaelsbuch (e.V.) b) Stephansposching, Ortsteil Michaelsbuch | a) Der Verein wird durch den Ersten Vorsitzenden allein, durch den Zweiten und Dritten Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Der Vorstand darf Geschäfte bis zu 1.000 DM im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen, ausführen. Im übrigen bedarf er der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses. b) Erster Vorsitzender: Rösch, Franz, Maschinenschlosser, Michaelsbuch Dritter Vorsitzender: Schöfbeck, Barbara, Steuergehilfin, Plattling Zweiter Vorsitzender: Brandl, Max, Plattling, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 15.01.1983 | a) 29.01.2004 Waldmann b) Tag der ersten Eintragung: 24.07.1984. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2009 hat die Änderung der §§ 3 und 13 der Satzung beschlossen. | a) 07.12.2009 Wilhelm | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: Dritter Vorsitzender: Schöfbeck, Barbara, Steuergehilfin, Plattling Ausgeschieden: Zweiter Vorsitzender: Brandl, Max, Plattling, *XX.XX.XXXX Personendaten von Amts wegen berichtigt: Erster Vorsitzender: Rösch, Franz, Michaelsbuch, *XX.XX.XXXX Gewählt: Zweiter Vorsitzender: Pommer, Gerhard, Stephansposching, *XX.XX.XXXX Gewählt: Dritte Vorsitzende: Rösch, Steffi Jeske, Stephansposching, *XX.XX.XXXX | a) 27.09.2021 Weber |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.