Handelsregister · VR 1521

Chronologischer Auszug

Eishockeyfreunde Nürnberg e.V. · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Eishockeyfreunde Nürnberg e.V.

b)
Nürnberg
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Annahme von Spenden und Zuwendungen sowie
Ausgabe von zweckgebundenen Spenden und
Zuwendungen bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung, soweit diese nicht zum
vorgeschriebenen Zweck verwendet werden.

b)
Schatzmeisterin:
Nowak, Gabriele, Substitutin, Veitsbronn
1. Vorsitzender:
Weisshäupl, Werner, Versicherungskaufmann, Ottensoos
2. Vorsitzender:
Scheller, Alfred, techn. Angestellter, Nürnberg
2. Schriftführer:
Nowak, Günter, Angestellter, Nürnberg
1. Schriftführerin:
Braun, Gabriele, Bilanzbuchhalterin, Nürnberg
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 20.02.1979 zuletzt geändert am 17.02.1983

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem 1. und 2. Schritfführer.
a)
21.06.2002
Wagner

b)
Tag der ersten Eintragung:
07.05.1979.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 19-23 So.
2b)
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Nowak, Günter, Veitsbronn, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Scheller, Alfred, techn. Angestellter, Nürnberg
Gewählt:
2. Schriftführerin:
Großberger, Angelika Ruth, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
a)
29.01.2008
Sedler

b)
Protokoll Bl.63 ff.SB;
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.08.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
05.12.2011
Christl

b)
Protokoll Bl. 68 SB; Neue
Satzung Bl. 74-77 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.