Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 100,--DM die Zustimmung aller Mitgleider des Vorstands erforderlich ist. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten, bei dessen Abwesenheit die des 1. Vorsitzenden. Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlußfassung zustimmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lars Stein
Gundelfingen
Vorstand
Diemo Jogwitz
Bad Krozingen
Vorstand
Mirsad Suljkic
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 24.09.1984 mit Änderung vom 15.06.1992.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.04.2006.
Tag der ersten Eintragung: 25.10.1984
Satzung: Sonderband Blatt 13 ff
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