Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nur der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Er bedarf zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 2.500,00 EUR der schriftlichen Zustimmung eines weiteren geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes (2. Vorsitzender oder Schatzmeister oder Jugendleiter).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Müller
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Volker Rudolf Sexauer
Gundelfingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.09.1984 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 16.06.2003.
Die Mitgliederversammlung vom 04.10.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgabe) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.04.2006.
Tag der ersten Eintragung: 27.09.1984
Neufassung der Satzung: Sonderband II Blatt 29 ff
Beschluss S. 63 neue Satzung S. 71
Beschluss S. 149 ff geänderte Satzung S. 155 ff
Satzung elektr.
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