Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes für Waren des täglichen Bedarfs zum Zwecke der Versorgung der Bürger der Gemeinde Bayerisch Eisenstein
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstandsvorsitzende oder sein Stellvertreter sind jeweils einzeln zeichnungsberechtigt. Im übrigen vertritt jedes Vorstandsmitglied zusammen mit einem einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglied oder einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Genossenschaft kann auch durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten werden. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Bachl
Bayerisch Eisenstein
Vorstand
Klaus Kapfenberger
Bayerisch Eisenstein
Vorstand
Stefan Seidl
Bayerisch Eisenstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung errichtet am 22.04.2010.
Freitext
Allgemeine und jeweils besondere Vertretungsregelung bezüglich Mehrfachvertretung von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.