Handelsregister · VR 11351

Registerinformationen

Eisenbahnfreunde Wied-Rhein e.V. · Amtsgericht Montabaur

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Eisenbahnfreunde Wied-Rhein e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Rheinbreitbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 11351
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
04.11.2025
Abrufstand
17.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Gisela Steinhausen

Alfter

Vorstand

Ralph Steger

Erpel

Vorstand

Sonja Scholz

Königswinter

Vorstand

Uwe Guttzeit

Königswinter

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 03.01.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere wurde der Vorstand im Sinne von § 26 BGB um den stellvertretenden Vorsitzenden, den Kassierer und den Schriftführer erweitert. Das Amt des Geschäftsführers entfällt.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) beschlossen. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind jetzt der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2023 hat Änderungen der Satzung in § 1 (Name, Sitz des Vereins, Geschäftsjahr) beschlossen und damit den Sitz nach Rheinbreitbach verlegt. Weiterhin wurde § 9 (Der Vorstand) geändert und die Satzung um einen § 12 (Sonstiges) erweitert.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 21.03.1995 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Neuwied VR 1351 getreten. Freigegeben am 22.05.2006.
  • SA Bl. 97-101
  • SA Bl. 129-133
  • Fall 7
  • Satzung Blatt 221-223

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.