Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB). Für Rechtsgeschäfte sonstiger Art, die 1.000,00 DM übersteigen, ist die Zustimmung der erweiterten Vorstandschaft und von mehr als 2.000,00 DM der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Klüber
Mellrichstadt
Vorstand
Bernhard Hochgesang
Burglauer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.01.1998
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.05.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3-13 SB;
Protokoll Bl. 22 ff SB;
Protokoll Bl. 30 ff SB;
Protokoll Bl. 36 ff SB;
Protokoll Bl. 44 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.