Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 250,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Joachim Stahl
Bad Wildbad
Vorstand
André Jäckel
Straubenhardt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.05.2003
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 09.07.2003
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