Handelsregister · GnR 234

Chronologischer Auszug

Eisenbahner Wohnungsgenossenschaft Schwerte e.G. · Amtsgericht Hagen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Eisenbahner Wohnungsgenossenschaft
Schwerte e.G.

b)
Schwerte

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
der Mitglieder der Genossenschaft.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen;
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Genossenschaft richtet ihren
Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung
nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus.
Vorstand und Aufsichtsrat können
gemäß § 28 Abweichungen bestimmen.
(4) Der Geschäftsbetrieb erstreckt sich
auf das Gebiet der BRD.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist Zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
800,00 DM (Haftsumme je
Geschäftsanteil)
Es besteht eine
Nachschußpflicht gemäß § 19
der Satzung. Die Mitglieder
haben beschränkt auf die
Haftsumme Nachschüsse zur
Konkursmasse zu leisten. Die
Mitgliederversammlung kann
nach Auflösung der
Genossenschaft beschließen,
dass die Mitglieder, soweit dies
erforderlich ist, zur Deckung
eines Fehlbetrages i.S. von § 87
a Abs. 1 GenG zu weiteren
Einzahlungen auf den
Geschäftsanteil verpflichtet sind,
sofern sie diesen noch nicht voll
eingezahlt haben. § 87 a Abs. 2
GenG weitere Zahlungen nach
dem Verhältnis ihrer
Geschäftsanteile zu leisten
haben. Ein Mitglied kann jedoch
zu weiteren Zahlungen nach §
87 a Abs. 2 GenG höchstens bis
zu dem Betrage in Anspruch
genommen werden, der dem
Gesamtbetrag seiner
Geschäftsanteile entspricht.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Saecker, Klaus, Schwerte,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Hug, Jörg, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dziemballa, Siegfried, Iserlohn,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 04.03.1951 zuletzt geändert am
24.06.2002
a)
23.10.2003
Wilkesmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.08.1910
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Schwerte GnR 104) getreten.
Freigegeben am 23.10.2003.
Satzung
Bl. 119 SB
2500,00 EUR (Haftsumme je
Geschäftsanteil)
Es besteht eine
Nachschußpflicht gemäß § 19
der Satzung. Die Mitglieder
haben beschränkt auf die
Haftsumme Nachschüsse zur
Konkursmasse zu leisten. Die
Mitgliederversammlung kann
nach Auflösung der
Genossenschaft beschließen,
dass die Mitglieder, soweit dies
erforderlich ist, zur Deckung
eines Fehlbetrages i.S. von § 87
a Abs. 1 GenG zu weiteren
Einzahlungen auf den
Geschäftsanteil verpflichtet sind,
sofern sie diesen noch nicht voll
eingezahlt haben, § 87 a Abs. 2
GenG weitere Zahlungen nach
dem Verhältnis ihrer
Geschäftsanteile zu leisten
haben. Ein Mitglied kann jedoch
zu weiteren Zahlungen nach §
87 a Abs. 2 GenG höchstens bis
zu dem Betrage in Anspruch
genommen werden, der dem
Gesamtbetrag seiner
Geschäftsanteile entspricht.
a)
13.11.2003
Ahring

b)
Haftsumme in EUR
nachträglich von Amts wegen
berichtigt (vergleiche
Mitgliederversammlung vom
22.10.01).
3c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen. Sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

(3) Beteiligungen sind zulässig.

(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
500,00 EUR (Haftsumme je
Geschäftsanteil)
Es besteht eine
Nachschußpflicht gemäß § 19
der Satzung. Die Mitglieder
haben beschränkt auf die
Haftsumme Nachschüsse zur
Insolvenzmasse zu leisten. Bei
Übernahme weiterer Anteile tritt
eine Erhöhung der Haftsumme
nicht ein.
Die Mitgliederversammlung kann
nach Auflösung der
Genossenschaft beschließen,
dass die Mitglieder, soweit dies
erforderlich ist, zur Deckung
eines Fehlbetrages i.S. von § 87
a Abs. 1 GenG zu weiteren
Einzahlungen auf den
Geschäftsanteil verpflichtet sind,
sofern sie diesen noch nicht voll
eingezahlt haben, § 87 a Abs. 2
GenG weitere Zahlungen nach
dem Verhältnis ihrer
Geschäftsanteile zu leisten
haben. Ein Mitglied kann jedoch
zu weiteren Zahlungen nach §
87 a Abs. 2 GenG höchstens bis
zu dem Betrage in Anspruch
genommen werden, der dem
Gesamtbetrag seiner
Geschäftsanteile entspricht.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Saecker, Klaus, Schwerte,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2005
hat die Neufassung der Satzung, darunter die
Änderung des Gegenstandes und der
Nachschußpflicht, beschlossen.
a)
21.12.2005
Ahring

b)
Satzung Bl. 149 ff. Sdbd.
4b)
Bestellt zum
Vorstand:
Doll, Marcus, Schwerte, *XX.XX.XXXX
a)
18.01.2006
Ahring
5b)
Nach Berichtigung des
Familiennamens weiterhin
Vorstand:
Droll, Marcus, Schwerte, *XX.XX.XXXX
a)
30.01.2006
Ahring

b)
Bei der Eintragung v. 18.01.06
in Spalte 4 b) Familienname
von Amts wegen berichtigt.
6500,00 EUR (Haftsumme je
Geschäftsanteil)
Die Mitglieder haften der
Genossenschaft nur mit einem
Geschäftsanteil. Sie haben auch
im Falle der Insolvenz der
Genossenschaft keine
Nachschüsse zu leisten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2008
hat die Neufassung der Satzung und damit
unter anderem Änderungen der Satzung im 19
(Ausschluss der Nachschusspflicht)
beschlossen.
a)
30.03.2009
Ahring
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2012
hat eine Änderung der Satzung in § 7
(Kündigung der Mitgliedschaft), § 8
(Übertragung des Geschäftsguthabens), § 12
(Auseinandersetzung), § 21 (Vorstand), § 24
(Aufsichtsrat), § 31 (Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung), und § 35
(Zuständigkeit der Mitgliederversammlung)
beschlossen.
a)
11.03.2013
Ahring
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dziemballa, Siegfried, Iserlohn,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Bannert, Peter, Schwerte,
*XX.XX.XXXX
a)
05.12.2017
Fritzsche
9a)
Die Generalversammlung vom 18.06.2019 hat
eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der
Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6
(Beendigung der Mitgliedschaft), § 11
(Ausschluss eines Mitgliedes), § 23 (Aufgaben
und Pflichten des Vorstandes), § 25
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates),
§ 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 32
(Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung
der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der
Mitgliederversammlung und
Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der
Mitgliederversammlung), § 38 (Geschäftsjahr
und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss), § 43 (Bekanntmachungen)
und § 44 (Prüfung) beschlossen.
a)
30.09.2019
Ahring
10b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hug, Jörg, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Merschmeier, Christian, Dortmund,
*XX.XX.XXXX
a)
09.01.2025
Ahring

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.