Handelsregister · GnR 234
Chronologischer Auszug
Eisenbahner Wohnungsgenossenschaft Schwerte e.G. · Amtsgericht Hagen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Eisenbahner Wohnungsgenossenschaft Schwerte e.G. b) Schwerte c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen; Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus. Vorstand und Aufsichtsrat können gemäß § 28 Abweichungen bestimmen. (4) Der Geschäftsbetrieb erstreckt sich auf das Gebiet der BRD. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist Zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | 800,00 DM (Haftsumme je Geschäftsanteil) Es besteht eine Nachschußpflicht gemäß § 19 der Satzung. Die Mitglieder haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Konkursmasse zu leisten. Die Mitgliederversammlung kann nach Auflösung der Genossenschaft beschließen, dass die Mitglieder, soweit dies erforderlich ist, zur Deckung eines Fehlbetrages i.S. von § 87 a Abs. 1 GenG zu weiteren Einzahlungen auf den Geschäftsanteil verpflichtet sind, sofern sie diesen noch nicht voll eingezahlt haben. § 87 a Abs. 2 GenG weitere Zahlungen nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu leisten haben. Ein Mitglied kann jedoch zu weiteren Zahlungen nach § 87 a Abs. 2 GenG höchstens bis zu dem Betrage in Anspruch genommen werden, der dem Gesamtbetrag seiner Geschäftsanteile entspricht. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Saecker, Klaus, Schwerte, *XX.XX.XXXX Vorstand: Hug, Jörg, Schwerte, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dziemballa, Siegfried, Iserlohn, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 04.03.1951 zuletzt geändert am 24.06.2002 | a) 23.10.2003 Wilkesmann b) Tag der ersten Eintragung: 02.08.1910 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Schwerte GnR 104) getreten. Freigegeben am 23.10.2003. Satzung Bl. 119 SB | |
| 2 | 500,00 EUR (Haftsumme je Geschäftsanteil) Es besteht eine Nachschußpflicht gemäß § 19 der Satzung. Die Mitglieder haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Konkursmasse zu leisten. Die Mitgliederversammlung kann nach Auflösung der Genossenschaft beschließen, dass die Mitglieder, soweit dies erforderlich ist, zur Deckung eines Fehlbetrages i.S. von § 87 a Abs. 1 GenG zu weiteren Einzahlungen auf den Geschäftsanteil verpflichtet sind, sofern sie diesen noch nicht voll eingezahlt haben, § 87 a Abs. 2 GenG weitere Zahlungen nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu leisten haben. Ein Mitglied kann jedoch zu weiteren Zahlungen nach § 87 a Abs. 2 GenG höchstens bis zu dem Betrage in Anspruch genommen werden, der dem Gesamtbetrag seiner Geschäftsanteile entspricht. | a) 13.11.2003 Ahring b) Haftsumme in EUR nachträglich von Amts wegen berichtigt (vergleiche Mitgliederversammlung vom 22.10.01). | ||||
| 3 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | 500,00 EUR (Haftsumme je Geschäftsanteil) Es besteht eine Nachschußpflicht gemäß § 19 der Satzung. Die Mitglieder haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten. Bei Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. Die Mitgliederversammlung kann nach Auflösung der Genossenschaft beschließen, dass die Mitglieder, soweit dies erforderlich ist, zur Deckung eines Fehlbetrages i.S. von § 87 a Abs. 1 GenG zu weiteren Einzahlungen auf den Geschäftsanteil verpflichtet sind, sofern sie diesen noch nicht voll eingezahlt haben, § 87 a Abs. 2 GenG weitere Zahlungen nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu leisten haben. Ein Mitglied kann jedoch zu weiteren Zahlungen nach § 87 a Abs. 2 GenG höchstens bis zu dem Betrage in Anspruch genommen werden, der dem Gesamtbetrag seiner Geschäftsanteile entspricht. | b) Nicht mehr Vorstand: Saecker, Klaus, Schwerte, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2005 hat die Neufassung der Satzung, darunter die Änderung des Gegenstandes und der Nachschußpflicht, beschlossen. | a) 21.12.2005 Ahring b) Satzung Bl. 149 ff. Sdbd. | |
| 4 | b) Bestellt zum Vorstand: Doll, Marcus, Schwerte, *XX.XX.XXXX | a) 18.01.2006 Ahring | ||||
| 5 | b) Nach Berichtigung des Familiennamens weiterhin Vorstand: Droll, Marcus, Schwerte, *XX.XX.XXXX | a) 30.01.2006 Ahring b) Bei der Eintragung v. 18.01.06 in Spalte 4 b) Familienname von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 6 | 500,00 EUR (Haftsumme je Geschäftsanteil) Die Mitglieder haften der Genossenschaft nur mit einem Geschäftsanteil. Sie haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2008 hat die Neufassung der Satzung und damit unter anderem Änderungen der Satzung im 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht) beschlossen. | a) 30.03.2009 Ahring | |||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 12 (Auseinandersetzung), § 21 (Vorstand), § 24 (Aufsichtsrat), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), und § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 11.03.2013 Ahring | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Dziemballa, Siegfried, Iserlohn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Bannert, Peter, Schwerte, *XX.XX.XXXX | a) 05.12.2017 Fritzsche | ||||
| 9 | a) Die Generalversammlung vom 18.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 32 (Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 43 (Bekanntmachungen) und § 44 (Prüfung) beschlossen. | a) 30.09.2019 Ahring | ||||
| 10 | b) Nicht mehr Vorstand: Hug, Jörg, Schwerte, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Merschmeier, Christian, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2025 Ahring |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.