Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schriftführer/in. Jeder ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM (Eintausend Deutsche Mark) verpflichten sowie Verfügungen zum Ankauf von Grundstücken und deren Belastung und Bebauung, und Aufnahme von Krediten, nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung erteilt werden kann.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hartmut Ehret
Herxheim
Vorstand
Gabriele Urschel
Landau
Vorstand
Elvira Emanuel
Landau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.01.1957 zuletzt geändert am 25.03.2001
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.10.1957 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.06.2006. Satzung Bl. 122-129 d.A.
Fall Nr. 2
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.