Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Udo Bartsch
Korschenbroich
Vorstand
Dominik Steffes
Solingen
Vorstand
Monika Kristo
Düsseldorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 20. April 1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 9. Juni 1999 geändert.
Die Generalversammlung vom 20.06.2001 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Damit ist insbesondere § 2 (Gegenstand) geändert.
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2004 hat eine Änderung des Statuts in § 3 (Mitglieder) und 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2005 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 3 (Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 21.06.2006 hat die Änderung des Statuts durch Neueinführung des § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) - die Ziffernfolge der nachfolgenden §§ ändert sich entsprechend - sowie eine Neufassung des Statuts beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2008 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung) und 45 (Auflösung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 3 (Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 16.06.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 14.06.2018 hat die Neufassung der Satzung - insbesondere unter Änderung von § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) - beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 13.06.2019 hat die vollständige Neufassung der Satzung ohne einzutragende Tatsachen beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 15.06.2023 hat die Satzung insgesamt neugefasst und dabei insbesondere eine Änderung von § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschaftsanteile und Geschäftsguthaben), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgabe des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und der Wahl des Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 32a (Hybride Mitglieder-/Vertreterversammung),§ 32b (Virtuelle Mitglieder-/Vertreterversammlung), § 32c (Mitgliederversammlung im gestreckten Verfahren), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat), § 34b (Niederschrift), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 40 (Rücklagen), § 43 (Bekanntmachungen) und § 44 (Prüfung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei der Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladung zur Vertreterversammlung (§ 32 Abs. 2) und solcher Bekanntmachungen, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen, im Organ des Spitzenverbandes "Die Wohnungswirtschaft" veröffentlicht.
Freitext
Satzung Blatt I
Tag der ersten Eintragung: 12.07.1932 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.07.2001.
Beschluss Blatt II Sonderband
Beschluss Blatt III Sonderband
Satzung Blatt I Sonderband
Eintragung lfd. Nr. 8, Spalte 4 b) bezüglich Franz-Josef Venzke aufgrund eines Erfassungsfehlers von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.