Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zur eigenen, ständigen Nutzung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen nicht zugelassen. Ansonsten ist das Nichtmitgliedergeschäft zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Westenburger
Oberursel (Taunus)
Vorstand
Andreas Schug
Darmstadt
Vorstand
Anette Sajonz
Darmstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 19.12.1931 zuletzt geändert am 16.08.2000
Die Mitgliederversammlung vom 24.6.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 26.06.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat) und 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Ausichtsratsmitgliedern) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 23.06.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitglieds), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse) 41 (Gewinnverwendung) und 44 (Prüfung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Blatt 47 ff. Sonderband
Fall 5
Fall 10
Fall 12
Fall 13
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Fall 20
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.