Handelsregister · GnR 866

Chronologischer Auszug

Eisenbahnbauverein Harburg eG · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Eisenbahnbauverein Harburg eG

b)
Hamburg

c)
(1) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen sind zulässig.

(2) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
Die Nachschußpflicht der
Genossen ist auf die Haftsumme
beschränkt. Die Haftsumme
beträgt DEM 3oo,--. Bei
Übernahme weiterer Anteile
erhöht sich die Haftsumme nicht.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
drei Personen.

Willenserklärungen sind für die
Genossenschaft verbindlich, wenn sie
von zwei Vorstandsmitgliedern
abgegeben werden.
Ist eine Willenserklärung gegenüber
der Genossenschaft abzugeben, so
genügt die Abgabe gegenüber einem
Vorstandsmitglied.

b)
Vorstand:
Bode, Joachim Werner, geb. Kasper,
Kaufmann, Hamburg
Vorstand:
Behrens, Uwe, Bundesbahnbeamter,
Hamburg
Vorstand:
Scholle, Elke, geb. Schumacher,
Diplomingenieurin, Hamburg
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 13.04.1921 zuletzt geändert am
14.05.1998

b)
(1) Bekanntmachungen werden unter der
Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie
sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 vom Vorstand
zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des
Aufsihtsrates werden unter Nennung des
Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei
Verhinderung von seinem Stellvertreter
unterzeichnet.

(2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme
der Einladung zur Vertreterversammlung (§ 32
Abs. 2) und solcher Bekanntmachungen, die
die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen,
im Organ des Spitzenverbandes "Die
Wohnungswirtschaft" oder dessen
Nachfolgeorgan veröffentlicht.

(3) Sind Bekanntmachungen in dem im
vorstehender Absatz 2 genannten Blatt nicht
zu erreichen, so werden sie in einem vom
Registergericht zu bestimmenden Blatt
veröffentlicht, bis die Vertreterversammlung
ein anderes Blatt bestimmt hat und eine
entsprechende Satzungsänderung in das
Genossenschaftsregister eingetragen ist.
a)
07.06.2002
Scharnweber

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Tag der ersten Eintragung:
17.09.1921
2c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln und betreuen. Sie kann alle im
Bereich der Wohnungs--und
Immobilienswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen und Handelstätigkeiten
sind zulässig.

(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
Die Mitglieder haben auch im
Falle der Insolvenz der
Genossenschaft keine
Nachschüsse zu leisten.
a)
Die Vertreterversammlung vom 30.05.2002
hat eine Änderung des Statuts in den §§ 2, 3,
4, 6, 7, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19,
20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31,
32, 33, 34, 35,36, 37, 38, 39, 40, 43 und 44
beschlossen.
a)
24.07.2002
Martens

b)
Beschluss Bl. 229-253 SB7
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Behrens, Uwe, Bundesbahnbeamter,
Hamburg
Bestellt:
Vorstand:
Kujawa, Helmut, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
Nach Ergänzung des Geburtsdatums:
Vorstand:
Bode, Joachim Werner, geb. Kasper,
Kaufmann, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
08.10.2004
Breitkopf
4c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen. Sie
kann alle im Bereich der Wohnungs--und
Immobilienswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen und Handelstätigkeiten
sind zulässig.

(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei, höchstens drei Personen.

Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen.

Ist eine Willenserklärung gegenüber
der Genossenschaft abzugeben, so
genügt die Abgabe gegenüber einem
Vorstandsmitglied oder einem
Prokuristen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 18.05.2006
hat eine Neufassung des Statuts beschlossen.

b)
(1) Bekanntmachungen werden unter der
Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie
sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 vom Vorstand
zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des
Aufsihtsrates werden unter Nennung des
Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei
Verhinderung von seinem Stellvertreter
unterzeichnet.

(2) Bekanntmachungen, die in einem
öffentlichen Blatt erfolgen, werden mit
Ausnahme der Einladung zur
Vertreterversammlung (§ 33 Abs. 2) und
solcher Bekanntmachungen, die die Wahl zur
Vertreterversammlung betreffen, im Organ
des Spitzenverbandes "Die
Wohnungswirtschaft" oder dessen
Nachfolgeorgan veröffentlicht.

(3) Sind Bekanntmachungen in dem im
vorstehender Absatz 2 genannten Blatt nicht
zu erreichen, so werden sie in einem vom
Registergericht zu bestimmenden Blatt
veröffentlicht, bis die Vertreterversammlung
ein anderes Blatt bestimmt hat und eine
entsprechende Satzungsänderung in das
Genossenschaftsregister eingetragen ist.
a)
16.06.2006
Breitkopf

b)
Statut Bl.23-43 Sonderband 8
5b)
Ausgeschieden
Vorstand:
Scholle, Elke, geb. Schumacher,
Diplomingenieurin, Hamburg
Bestellt
Vorstand:
Chrobok, Alexandra, Jesteburg,
*XX.XX.XXXX
a)
06.01.2009
Stabel
6b)
Geschäftsanschrift:
Rosentreppe 1 a, 21079 Hamburg
b)
Geändert, nun
Vorstand:
Chrobok, Alexandra, Rosengarten,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Kujawa, Helmut, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
a)
13.10.2009
Schellmann
7b)
Löschung zur Geschäftsanschrift:
Geschäftsanschrift:
Rosentreppe 1 a, 21079 Hamburg
a)
07.08.2013
Waters

b)
Die Eintragung laufende
Nummer 6 Spalte 2b) ist
gemäß § 395 FamFG von
Amts wegen gelöscht.
8a)
Die Vertreterversammlung vom 16.05.2019
hat eine Änderung der Satzung in § 5, 6, 7, 8,
9, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23,
24, 25, 26, 27, 28, 30, 30a, 31, 33, 34, 35, 36,
43, 44 und 45 beschlossen.
a)
15.08.2019
Rullmann
9c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, rückbauen,
erwerben, vermitteln, veräußern und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungs--und Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen und Handelstätigkeiten
sind zulässig.

(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 25.05.2023
hat eine Änderung der Satzung in § 2, 4, 11,
16, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 29, 31, 32, 32a,
32b, 32c, 33, 34, 34a, 34b, 35, 36, 40, 41 und
43 beschlossen.
a)
06.07.2023
Rullmann
10b)
Ausgeschieden
Vorstand:
Chrobok, Alexandra, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
Bestellt
Vorstand:
Mönning, Heike, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
Bestellt
Vorstand:
Sachse, Christian Eberhard,
Rosengarten, *XX.XX.XXXX
a)
26.02.2024
Rullmann
11b)
Ausgeschieden
Vorstand:
Bode, Joachim Werner, Kaufmann,
Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
30.10.2024
Rullmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.