Handelsregister · GnR 866
Chronologischer Auszug
Eisenbahnbauverein Harburg eG · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Eisenbahnbauverein Harburg eG b) Hamburg c) (1) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. (2) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Die Nachschußpflicht der Genossen ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt DEM 3oo,--. Bei Übernahme weiterer Anteile erhöht sich die Haftsumme nicht. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Willenserklärungen sind für die Genossenschaft verbindlich, wenn sie von zwei Vorstandsmitgliedern abgegeben werden. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied. b) Vorstand: Bode, Joachim Werner, geb. Kasper, Kaufmann, Hamburg Vorstand: Behrens, Uwe, Bundesbahnbeamter, Hamburg Vorstand: Scholle, Elke, geb. Schumacher, Diplomingenieurin, Hamburg | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 13.04.1921 zuletzt geändert am 14.05.1998 b) (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsihtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladung zur Vertreterversammlung (§ 32 Abs. 2) und solcher Bekanntmachungen, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen, im Organ des Spitzenverbandes "Die Wohnungswirtschaft" oder dessen Nachfolgeorgan veröffentlicht. (3) Sind Bekanntmachungen in dem im vorstehender Absatz 2 genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Vertreterversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist. | a) 07.06.2002 Scharnweber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 17.09.1921 | |
| 2 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs--und Immobilienswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen und Handelstätigkeiten sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten. | a) Die Vertreterversammlung vom 30.05.2002 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 2, 3, 4, 6, 7, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35,36, 37, 38, 39, 40, 43 und 44 beschlossen. | a) 24.07.2002 Martens b) Beschluss Bl. 229-253 SB7 | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Behrens, Uwe, Bundesbahnbeamter, Hamburg Bestellt: Vorstand: Kujawa, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX Nach Ergänzung des Geburtsdatums: Vorstand: Bode, Joachim Werner, geb. Kasper, Kaufmann, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 08.10.2004 Breitkopf | ||||
| 4 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs--und Immobilienswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen und Handelstätigkeiten sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens drei Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. | a) Die Vertreterversammlung vom 18.05.2006 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen. b) (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsihtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die in einem öffentlichen Blatt erfolgen, werden mit Ausnahme der Einladung zur Vertreterversammlung (§ 33 Abs. 2) und solcher Bekanntmachungen, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen, im Organ des Spitzenverbandes "Die Wohnungswirtschaft" oder dessen Nachfolgeorgan veröffentlicht. (3) Sind Bekanntmachungen in dem im vorstehender Absatz 2 genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Vertreterversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist. | a) 16.06.2006 Breitkopf b) Statut Bl.23-43 Sonderband 8 | ||
| 5 | b) Ausgeschieden Vorstand: Scholle, Elke, geb. Schumacher, Diplomingenieurin, Hamburg Bestellt Vorstand: Chrobok, Alexandra, Jesteburg, *XX.XX.XXXX | a) 06.01.2009 Stabel | ||||
| 6 | b) Geschäftsanschrift: Rosentreppe 1 a, 21079 Hamburg | b) Geändert, nun Vorstand: Chrobok, Alexandra, Rosengarten, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Kujawa, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 13.10.2009 Schellmann | |||
| 7 | b) Löschung zur Geschäftsanschrift: Geschäftsanschrift: Rosentreppe 1 a, 21079 Hamburg | a) 07.08.2013 Waters b) Die Eintragung laufende Nummer 6 Spalte 2b) ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. | ||||
| 8 | a) Die Vertreterversammlung vom 16.05.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 30, 30a, 31, 33, 34, 35, 36, 43, 44 und 45 beschlossen. | a) 15.08.2019 Rullmann | ||||
| 9 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, rückbauen, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs--und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen und Handelstätigkeiten sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Vertreterversammlung vom 25.05.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 2, 4, 11, 16, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 29, 31, 32, 32a, 32b, 32c, 33, 34, 34a, 34b, 35, 36, 40, 41 und 43 beschlossen. | a) 06.07.2023 Rullmann | |||
| 10 | b) Ausgeschieden Vorstand: Chrobok, Alexandra, Hamburg, *XX.XX.XXXX Bestellt Vorstand: Mönning, Heike, Hamburg, *XX.XX.XXXX Bestellt Vorstand: Sachse, Christian Eberhard, Rosengarten, *XX.XX.XXXX | a) 26.02.2024 Rullmann | ||||
| 11 | b) Ausgeschieden Vorstand: Bode, Joachim Werner, Kaufmann, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 30.10.2024 Rullmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.