Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand darf Geschäfte bis zum Betrag von 1.000,-- EUR im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen, ausführen. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er zu Geschäften über 1.000,-- EUR und bis 5.000,-- EUR im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen, der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses bedarf. Im übrigen bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Roland Schmidseder
8456? Tann
Vorstand
Helmuth Aigner
Tann
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.04.1991
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. geändert: § 8 (Vorstand).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.11.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Protokoll Bl. 76 HB; Neue Satzung Bl. 77 HB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.