Der Vorstand gem § 26 BGB besteht aus bis zu fünf geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern. Jedes geschäftsführende Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist gem § 26 II BGB bezüglich Kredit-und Darlehnsaufnahmen beschränkt. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Vorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Patrick Reifenscheidt
Nentershausen
Vorstand
Holger Krug
Nentershausen
Vorstand
Frank Nett
Nentershausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.03.1970 zuletzt geändert am 31.05.2005
Die Mitgliederversammlung vom 01.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck) und mit ihr die Sitzverlegung von Heilberscheid nach Nentershausen beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.06.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.03.2006.
bez Verw Köhler vAwg berichtigt, da die vorl. Vermverwaltung bereits 2005 aufgehoben worden war.
Satzung Bl. 400-403 d.A.
Fall 9
Satzung Blatt 433 ff
Fall 10
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.