Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind befugt den Verein allein zu vertreten. Erklärungen und Urkunden, die den Verein verpflichten, sind außer vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden, von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern zu zeichnen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Walter Grametzki
Henstedt-Ulzburg
274
Karsten Sprogö
Henstedt-Ulzburg
274
Christel-Herta Stubbe
Henstedt-Ulzburg
274
Elvira Borth
Henstedt-Ulzburg
274
Melita Sprogö
Henstedt-Ulzburg
274
Bärbel Friedrichs
Henstedt-Ulzburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2003-05-09
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