Handelsregister · HRB 2171
Chronologischer Auszug
Einhell Germany AG · Amtsgericht Landshut
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hans Einhell Aktiengesellschaft b) Landau an der Isar c) Herstellung und Vertrieb von Elektroerzeugnissen, Kunststofferzeugnissen, Sport- und Gartengeräte und Autozubehörartikeln. | 7.168.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Kroiss, Andreas, Linz (Österreich), *XX.XX.XXXX Vorstand: Teichert, Jan, Osterhofen, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Angermeier, Helmut, Reisbach, *XX.XX.XXXX Kollmannsberger, Franz, Moosthenning, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 18.11.1986 zuletzt geändert am 26.06.2003 b) Enstanden aufgrund Umwandlung der am 10. Mai 1972 gegründeten Hans Einhell Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG Landshut HRB 311) Der Vorstand ist aufgrund Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2002 und entsprechender Satzungsänderung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 2.867.200,00 zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. (Genehmigtes Kapital 2002/I). Der Vorstand ist aufgrund Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2002 und entsprechender Satzungsänderung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 716.800,00 zu erhöhen.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen (Genehmigtes Kapital 2002/II). | a) 10.11.2003 Egerer b) Tag der ersten Eintragung: 19.12.1986. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 100-102 SB; |
| 2 | 9.662.464,00 EUR | a) Auf Grund der in der Satzung vom 27.06.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.494.464,00 EUR auf 9.662.464,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 16.04.2004 ist die Satzung in § 4 Abs.1 und Abs.4 Satz1(Genehmigtes Kapital) geändert. b) Das Genehmigte Kapital vom27.06.2002 (Genehmigtes Kapital 2002/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 372736,00 EUR. | a) 07.05.2004 Kaletta | |||
| 3 | a) Auf Grund der in der Satzung vom 27.06.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.494.464,00 EUR auf 9.662.464,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.05.2004 ist die Satzung in § 4 Abs.1 und Abs.4 Satz 1 geändert. | a) 10.05.2004 Kaletta b) Eintragung laufende Nummer 2 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2004 ist § 4 Abs. 4 der Satzung ( Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24.06.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/ oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Des Weiteren wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2004 § 4 Abs. 5 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II geändert. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24.06.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/ oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 966.246, 40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt., mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auszuschließen,, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschlie9en, um neue stimmrechtslose Inhaber- Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet ( §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 24.06.2004 hat die hierzu erforderliche Zustimmung erteilt. | a) 06.07.2004 Kaletta b) Satzung SB 118 | ||||
| 5 | a) Die Hauptversammlung vom 24.06.2004 hat die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Satzung vom 18.11.1986 zuletzt geändert am 24.06.20004 b) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2004 ist § 4 Abs. 4 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24.06.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Des Weiteren wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2004 § 4 Abs. 5 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II geändert. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24.06.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 24.06.2004 hat die hierzu erforderliche Zustimmung erteilt. | a) 08.07.2004 Kaletta b) Eintragung lfd. Nr. 4 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 6 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Enke, Torsten, Landau a.d. Isar, *XX.XX.XXXX Frank, Gerd, Obersöllbach, *XX.XX.XXXX | a) 25.02.2005 Ottmair b) SB 121 | ||||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 22.06.2006 hat die Änderung der §§ 7 (Hauptversammlung) und 8 (Teilnahme- und Stimmrecht) der Satzung beschlossen. | a) 30.06.2006 Reindl b) Satzung SB 125 | ||||
| 8 | b) Bestellt: Vorstand: Dr. Thannhuber, Markus, Fichtheim, *XX.XX.XXXX | a) 23.01.2007 Ottmair | ||||
| 9 | b) Personendaten geändert, nun: Vorstand: Teichert, Jan, Metten, *XX.XX.XXXX | a) 07.12.2007 Ottmair | ||||
| 10 | b) Bestellt: Vorstand: Boeder, York Boris, Landau a.d.Isar, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2008 Ottmair | ||||
| 11 | a) Einhell Germany AG c) Herstellung und Vertrieb von hand-, benzinund elektrobetriebenen Geräten sowie Metall- und Kunststofferzeugnissen für Handwerk, Garten und Freizeit sowie von Erzeugnissen der Klima- und Heiztechnik. | a) Die Hauptversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Bekanntmachungen und Übermittlung von Informationen), 6 (Aufsichtsrat), 7 (Hauptversammlung), 8 (Teilnahme- und Stimmrecht) und 9 (Vorsitz in der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 25.06.2008 Reindl | |||
| 12 | b) Geschäftsanschrift: Wiesenweg 22, 94405 Landau a.d.Isar | Prokura erloschen: Frank, Gerd, Obersöllbach, *XX.XX.XXXX | a) 09.12.2008 Seiler-Gaßner | |||
| 13 | a) Die Hauptversammlung vom 19.06.2009 hat die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. b) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.06.2009 ist § 4 Abs. 4 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zu 18. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftvermögens vorgehen oder gleichstehen. Des Weiteren wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.06.2009 § 4 Abs. 5 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 19.06.2009 hat die hierzu erforderlichen Zustimmungen erteilt. | a) 24.06.2009 Reindl | ||||
| 14 | a) Die Hauptversammlung vom 18.06.2010 hat die Änderung der §§ 7 (Hauptversammlung) und 8 (Teilnahme- und Stimmrecht) der Satzung beschlossen. | a) 22.06.2010 Reindl | ||||
| 15 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Boeder, York Boris, Landau a.d.Isar, *XX.XX.XXXX | a) 03.01.2011 Hastreiter | ||||
| 16 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Rostan, Hans-Peter, Stephansposching, *XX.XX.XXXX | a) 01.02.2013 Seiler-Gaßner | ||||
| 17 | a) Die Hauptversammlung vom 21.06.2013 hat die Änderung der §§ 3 (Bekanntmachungen und Übermittlung von Informationen), 7 (Hauptversammlung) und 8 (Teilnahme- und Stimmrecht) der Satzung beschlossen. | a) 25.06.2013 Dr. Caspers | ||||
| 18 | a) Die Hauptversammlung vom 11.06.2014 hat die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. b) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 ist § 4 Abs. 4 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I geändert. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 3.864,985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Des Weiteren wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 § 4 Abs. 5 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 11.06.2014 hat die hierzu erforderlichen Zustimmungen erteilt. | a) 16.06.2014 Kolb | ||||
| 19 | b) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 ist § 4 Abs. 4 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Des Weiteren wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 § 4 Abs. 5 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 11.06.2014 hat die hierzu erforderlichen Zustimmungen erteilt. | a) 24.06.2014 Suttner b) Eintragung lfd.Nr. 18 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 20 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Hoffmann, Heinz, Neukirchen vorm Wald, *XX.XX.XXXX | a) 20.03.2017 Seiler-Gaßner | ||||
| 21 | b) Bestellt: Vorstand: Dr. Urban, Christoph, Dingolfing, *XX.XX.XXXX | a) 04.07.2019 Hastreiter | ||||
| 22 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Lang, Oliver, Deggendorf, *XX.XX.XXXX | a) 16.09.2019 Hastreiter | ||||
| 23 | b) Personendaten geändert, nun: Vorstand: Dr. Thannhuber, Markus, Fichtheim, Landau a.d. Isar, *XX.XX.XXXX | a) 24.01.2020 Hastreiter | ||||
| 24 | a) Die Hauptversammlung vom 18.06.2021 hat die Änderung der §§ 7 (Hauptversammlung) und 8 (Teilnahme- und Stimmrecht) der Satzung beschlossen. | a) 01.07.2021 Dr. Brenner | ||||
| 25 | a) Die Hauptversammlung vom 23.06.2023 hat die Änderung der §§ 6 (Aufsichtsrat), 7 (Hauptversammlung) und 8 (Teilnahmeund Stimmrecht) der Satzung beschlossen. | a) 04.07.2023 Dr. Steiger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.