Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zum Einsatz finanzieller Mittel über 1.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung des Kassierers. Zum Einsatz finanzieller Mittel über 5.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung des gesamten Vereinsvorstands (§ 4 Nr. 3, Absatz 1 der Satzung).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maria Fritz
Bad Säckingen
Vorstand
Jutta Christmann
Sinntal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.05.2013
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.08.2014.
Tag der ersten Eintragung: 24.05.2013
Satzung: AS 13 ff.
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