Handelsregister · HRA 7658
Chronologischer Auszug
Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Dresden · Amtsgericht Dresden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Dresden b) Dresden c) Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung und des Vollzugs der einschlägigen Satzung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden in Umsetzung der kommunalpolitischen Zielsetzung unter Beachtung der geltenden Bestimmungen. Die Tätigkeit des Eigenbetriebes beschränkt sich hierbei auf diejenigen Aufgaben, die von der Landeshauptstadt Dresden nicht nach dem Abwasserentsorgungsvertrag mit der Stadtentwässerung Dresden GmbH an diese zur eigenverantwortlichen Durchführung übertragen wurden. | b) Betriebsleiter: Pohl, Johannes, Dresden, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Dresden mit Sitz in Dresden. Satzung errichtet am 28.04.2005 zuletzt geändert am 10.12.2009. | a) 04.03.2010 Schneider | |
| 2 | a) Die Satzung ist mit Beschluss vom 25.09.2014 geändert in § 5 (Betriebsausschuss) und der Überschrift des § 6 (Aufgaben des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften als Betriebsausschuss). | a) 16.07.2015 Ohnesorge | |||
| 3 | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Pohl, Johannes, Dresden, *XX.XX.XXXX Bestellt: Betriebsleiter: Strothteicher, Ralf, Radebeul, *XX.XX.XXXX | a) 17.11.2017 Seifert |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.