Handelsregister · HRA 729078
Chronologischer Auszug
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Böblingen · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Stadtwerke Böblingen" (SWBB) b) Böblingen c) Versorgungsbetriebe (Wasser und Fernwärme), Badebetrieb, Parkbetriebe, das Industriegleis und Abwasserbeseitigung | a) Die Werkleitung, bestehend aus dem Werkleiter, vertritt den Eigenbetrieb. b) Werkleiter: Schneckenburger, Hermann, Gärtringen, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Böblingen Satzung vom 13.12.1995, zuletzt geändert am 01.06.2011 | a) 04.09.2013 Späth | |
| 2 | b) Die Stadt Böblingen hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 16.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.11.2013 und 16.12.2013 aus ihrem Eigenbetrieb die Betriebszweige Fernwärmeversorgung, Wasserversorgung, Bäderbetrieb und Verkehrssparte (Betrieb von Parkhäusern und Industriegleisen), einschließlich der Beteiligung der Stadt Böblingen in Höhe von 50 % des Stammkapitals der Fernwärme Transportgesellschaft mbH, Böblingen, mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens, mit Ausnahme des hoheitlichen Bereichs "Abwasser", auf die "Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 729373) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 09.01.2014 Siol | |||
| 3 | b) Bestellt als Werkleiter: Mai, Erik, Backnang, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Werkleiter: Schneckenburger, Hermann, Gärtringen, *XX.XX.XXXX | a) 13.08.2014 Siol | |||
| 4 | a) Firma geändert; nun: "Stadtentwässerung Böblingen" (SEBB) c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Abwasserentsorgung der Stadt Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das auf dem Gebiet der Stadt Böblingen anfallende Abwasser und betreibt hierzu die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung. Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein Entsorgungsgebiet auch auf andere Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts im öffentlichen Interesse der Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur, insbesondere an Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb Leistungen an städtische Einrichtungen und Eigengeseilschaften nach Maßgabe von § 102 GemO. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. | a) Am 02.04.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebes) und § 2 (Name des Eigenbetriebes) beschlossen. | a) 14.10.2014 Siol | ||
| 5 | a) Eintragung lfd. 4, Spalte 5 wie folgt berichtigt: Am 02.04.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebes), § 2 (Name des Eigenbetriebes) und § 7 (Aufgaben des Werksausschusses) beschlossen. | a) 16.10.2014 Siol | |||
| 6 | a) Firma geändert; nun: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Böblingen | a) Am 23.11.2016 wurde die Änderung der Satzung in § 2 (Name des Eigenbetriebs) beschlossen. | a) 06.06.2017 Letsch | ||
| 7 | b) Bestellt als Werkleiterin: Müller, Sigrid, Leonberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Werkleiter: Mai, Erik, Backnang, *XX.XX.XXXX | a) 05.07.2018 Drexler | |||
| 8 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Werkleitung, bestehend aus einem Kaufmännischen und einem Technischen Werkleiter, vertritt den Eigenbetrieb. b) Bestellt als Kaufmännischer Werkleiter: Kopp, Gabriele, Herrenberg, *XX.XX.XXXX Amtsfunktion geändert bei Technischer Werkleiter: Müller, Sigrid, Leonberg, *XX.XX.XXXX | a) Am 18.07.2018 wurde die Änderung der Satzung in § 5 (Aufgaben des Gemeinderates) und § 9 (Werkleitung) beschlossen. | a) 28.11.2018 Smailus | ||
| 9 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Abwasserentsorgung der Stadt Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das auf dem Gebiet der Stadt Böblingen anfallende Abwasser und betreibt hierzu die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung. Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein Entsorgungsgebiet auch auf andere Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts im öffentlichen Interesse der Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur, insbesondere an Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb Leistungen an städtische Einrichtungen und Eigengeseilschaften nach Maßgabe von § 102 GemO. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgen auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Werkleitung, bestehend aus einem/r Werkleiter/in, vertritt den Eigenbetrieb. b) Nun bestellt als Werkleiterin: Müller, Sigrid, Leonberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kaufmännischer Werkleiter: Kopp, Gabriele, Herrenberg, *XX.XX.XXXX | a) Am 23.06.2021 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebs) und § 9 (Werkleitung) beschlossen. | a) 21.07.2021 Smailus | |
| 10 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: (1) Die Abwasserentsorgung der Stadt Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das auf dem Gebiet der Stadt Böblingen anfallende Abwasser und betreibt hierzu die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung. Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein Entsorgungsgebiet auch auf andere Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts im öffentlichen Interesse der Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur, insbesondere an Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb Leistungen an städtische Einrichtungen und Eigengesellschaften nach Maßgabe von § 102 GemO. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgen auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches. | a) 26.07.2021 Smailus | |||
| 11 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: (1) Die Abwasserentsorgung der Stadt Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das auf dem Gebiet der Stadt Böblingen anfallende Abwasser und betreibt hierzu die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung. Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein Entsorgungsgebiet auch auf andere Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts im öffentlichen Interesse der Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur, insbesondere an Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb Leistungen an städtische Einrichtungen und Eigengesellschaften nach Maßgabe von § 102 GemO. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches. | a) 02.08.2021 Letsch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.