Handelsregister · HRA 729078

Chronologischer Auszug

Eigenbetrieb Stadtentwässerung Böblingen · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.06.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Stadtwerke Böblingen" (SWBB)

b)
Böblingen

c)
Versorgungsbetriebe (Wasser und
Fernwärme), Badebetrieb, Parkbetriebe, das
Industriegleis und Abwasserbeseitigung
a)
Die Werkleitung, bestehend aus dem Werkleiter,
vertritt den Eigenbetrieb.

b)
Werkleiter:
Schneckenburger, Hermann, Gärtringen, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Böblingen
Satzung vom 13.12.1995, zuletzt geändert am 01.06.2011
a)
04.09.2013
Späth
2b)
Die Stadt Böblingen hat im Wege der Ausgliederung nach
Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 16.12.2013 und der
Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
20.11.2013 und 16.12.2013 aus ihrem Eigenbetrieb die
Betriebszweige Fernwärmeversorgung, Wasserversorgung,
Bäderbetrieb und Verkehrssparte (Betrieb von Parkhäusern und
Industriegleisen), einschließlich der Beteiligung der Stadt
Böblingen in Höhe von 50 % des Stammkapitals der Fernwärme
Transportgesellschaft mbH, Böblingen, mit allen Gegenständen
des Aktiv- und Passivvermögens, mit Ausnahme des
hoheitlichen Bereichs "Abwasser", auf die

"Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG", Böblingen
(Amtsgericht Stuttgart HRA 729373)

ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme).

Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
09.01.2014
Siol
3b)
Bestellt als
Werkleiter:
Mai, Erik, Backnang, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Werkleiter:
Schneckenburger, Hermann, Gärtringen, *XX.XX.XXXX
a)
13.08.2014
Siol
4a)
Firma geändert; nun:
"Stadtentwässerung Böblingen" (SEBB)

c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Abwasserentsorgung der Stadt
Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz
und den Bestimmungen dieser Satzung als
Eigenbetrieb geführt.
(2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das
auf dem Gebiet der Stadt Böblingen
anfallende Abwasser und betreibt hierzu die
Einrichtungen der Abwasserbeseitigung.
Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein
Entsorgungsgebiet auch auf andere
Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus
Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet
reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert
Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen
GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand
des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten
von Beteiligungen an Gesellschaften des
Privatrechts im öffentlichen Interesse der
Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen
Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur,
insbesondere an Versorgungsunternehmen.
Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb
Leistungen an städtische Einrichtungen und
Eigengeseilschaften nach Maßgabe von § 102
GemO.
(3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen
Betriebszweck fördernden oder ihn
wirtschaftlich berührenden Geschäfte
betreiben.
a)
Am 02.04.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 1
(Gegenstand des Eigenbetriebes) und § 2 (Name des
Eigenbetriebes) beschlossen.
a)
14.10.2014
Siol
5a)
Eintragung lfd. 4, Spalte 5 wie folgt berichtigt:
Am 02.04.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 1
(Gegenstand des Eigenbetriebes), § 2 (Name des
Eigenbetriebes) und § 7 (Aufgaben des Werksausschusses)
beschlossen.
a)
16.10.2014
Siol
6a)
Firma geändert; nun:
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Böblingen
a)
Am 23.11.2016 wurde die Änderung der Satzung in § 2 (Name
des Eigenbetriebs) beschlossen.
a)
06.06.2017
Letsch
7b)
Bestellt als
Werkleiterin:
Müller, Sigrid, Leonberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Werkleiter:
Mai, Erik, Backnang, *XX.XX.XXXX
a)
05.07.2018
Drexler
8a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Die Werkleitung, bestehend aus einem
Kaufmännischen und einem Technischen Werkleiter,
vertritt den Eigenbetrieb.

b)
Bestellt als
Kaufmännischer Werkleiter:
Kopp, Gabriele, Herrenberg, *XX.XX.XXXX
Amtsfunktion geändert bei
Technischer Werkleiter:
Müller, Sigrid, Leonberg, *XX.XX.XXXX
a)
Am 18.07.2018 wurde die Änderung der Satzung in § 5
(Aufgaben des Gemeinderates) und § 9 (Werkleitung)
beschlossen.
a)
28.11.2018
Smailus
9c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Abwasserentsorgung der Stadt
Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz
und den Bestimmungen dieser Satzung als
Eigenbetrieb geführt.
(2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das
auf dem Gebiet der Stadt Böblingen
anfallende Abwasser und betreibt hierzu die
Einrichtungen der Abwasserbeseitigung.
Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein
Entsorgungsgebiet auch auf andere
Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus
Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet
reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert
Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen
GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand
des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten
von Beteiligungen an Gesellschaften des
Privatrechts im öffentlichen Interesse der
Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen
Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur,
insbesondere an Versorgungsunternehmen.
Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb
Leistungen an städtische Einrichtungen und
Eigengeseilschaften nach Maßgabe von § 102
GemO.
(3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen
Betriebszweck fördernden oder ihn
wirtschaftlich berührenden Geschäfte
betreiben. Die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen erfolgen auf Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Die Werkleitung, bestehend aus einem/r Werkleiter/in,
vertritt den Eigenbetrieb.

b)
Nun bestellt als
Werkleiterin:
Müller, Sigrid, Leonberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kaufmännischer Werkleiter:
Kopp, Gabriele, Herrenberg, *XX.XX.XXXX
a)
Am 23.06.2021 wurde die Änderung der Satzung in § 1
(Gegenstand des Eigenbetriebs) und § 9 (Werkleitung)
beschlossen.
a)
21.07.2021
Smailus
10c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
(1) Die Abwasserentsorgung der Stadt
Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz
und den Bestimmungen dieser Satzung als
Eigenbetrieb geführt.
(2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das
auf dem Gebiet der Stadt Böblingen
anfallende Abwasser und betreibt hierzu die
Einrichtungen der Abwasserbeseitigung.
Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein
Entsorgungsgebiet auch auf andere
Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus
Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet
reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert
Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen
GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand
des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten
von Beteiligungen an Gesellschaften des
Privatrechts im öffentlichen Interesse der
Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen
Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur,
insbesondere an Versorgungsunternehmen.
Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb
Leistungen an städtische Einrichtungen und
Eigengesellschaften nach Maßgabe von § 102
GemO.
(3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen
Betriebszweck fördernden oder ihn
wirtschaftlich berührenden Geschäfte
betreiben. Die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen erfolgen auf Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
a)
26.07.2021
Smailus
11c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
(1) Die Abwasserentsorgung der Stadt
Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz
und den Bestimmungen dieser Satzung als
Eigenbetrieb geführt.
(2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das
auf dem Gebiet der Stadt Böblingen
anfallende Abwasser und betreibt hierzu die
Einrichtungen der Abwasserbeseitigung.
Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein
Entsorgungsgebiet auch auf andere
Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus
Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet
reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert
Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen
GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand
des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten
von Beteiligungen an Gesellschaften des
Privatrechts im öffentlichen Interesse der
Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen
Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur,
insbesondere an Versorgungsunternehmen.
Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb
Leistungen an städtische Einrichtungen und
Eigengesellschaften nach Maßgabe von § 102
GemO.
(3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen
Betriebszweck fördernden oder ihn
wirtschaftlich berührenden Geschäfte
betreiben. Die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen erfolgen auf der Grundlage
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
a)
02.08.2021
Letsch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.