Handelsregister · HRA 2693
Chronologischer Auszug
Eigenbetrieb Seniorenheime der Hansestadt Wismar · Amtsgericht Schwerin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Städtisches Alten- und Pflegeheim - Friedenshof b) Wismar c) Betrieb einer stationären Pflegeeinrichtung | a) Der Eigenbetrieb wird durch den Heimleiter vertreten. b) Heimleiter: Broy, Dagmar, Wismar, *XX.XX.XXXX | a) Kommunaler Eigenbetrieb der Hansestadt Wismar Die Betriebssatzung ist am 20.07.1997 in Kraft getreten. | a) 11.04.2007 Matthiessen | |
| 2 | a) Seniorenheime der Hansestadt Wismar c) Stationäre Pflege nach § 43 SGB Xl, Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI, Urlaubsund Verhinderungspflege nach § 39 SGB Xl, Tagespflege nach § 41 SGB XI sowie betreutes Wohnen | a) Der Eigenbetrieb wird durch den Betriebsleiter vertreten. b) Bezeichnung geändert, nun: Betriebsleiter: Broy, Dagmar, Wismar, *XX.XX.XXXX | a) Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 25.08.2011 die Änderung der Betriebssatzung und mit ihr die Änderung des Namens, des Gegenstandes und der Vertretungsregelung beschlossen. | a) 13.03.2014 Busch | |
| 3 | c) Gegenstand geändert, nun: Der Eigenbetrieb ist selbstständig tätig und betreibt stationäre Pflege nach § 43 5GB Xl, Kurzzeitpflege nach § 42 SGB Xl, Verhinderungspflege nach § 39 5GB Xl sowie Tages- pflege nach § 41 SGB Xl. Er nimmt Personen ab einem Lebensalter von 65 Jahren in die stationäre und teilstationäre Pflege auf und ermöglicht ihnen ein den Lebensumständen angemessenes, selbstständiges Wohnen und erbringt die erforderlichen Hilfe- und Pflegeleistungen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Personen mit einem Lebensalter unter 65 Jahren aufgenommen werden. Der Eigenbetrieb stellt außerdem für das betreute Wohnen altersgerechte, barrierefreie Wohnungen zur Verfügung. | a) Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 13.12.2018 hat die Neufassung der Betriebssatzung beschlossen. | a) 28.02.2019 Niemann | ||
| 4 | a) Eigenbetrieb Seniorenheime der Hansestadt Wismar | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Broy, Dagmar, Wismar, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als Betriebsleiter: Langen, Ludger, Sehestedt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiter: Lindenau, Silke Cläre Karla, Schwerin, *XX.XX.XXXX | a) Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 27.02.2020 die Änderung der Betriebssatzung in der Präambel, in § 1 (Name), § 12 (Formvorschriften für den Eigenbetrieb), § 13 (Nachtragswirtschaftsplan), § 16 (Inkrafttreten) und mit ihr auch die Änderung des Namens beschlossen. | a) 01.07.2022 Busch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.