Handelsregister · HRA 2693

Chronologischer Auszug

Eigenbetrieb Seniorenheime der Hansestadt Wismar · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Städtisches Alten- und Pflegeheim -
Friedenshof

b)
Wismar

c)
Betrieb einer stationären Pflegeeinrichtung
a)
Der Eigenbetrieb wird durch den Heimleiter vertreten.

b)
Heimleiter:
Broy, Dagmar, Wismar, *XX.XX.XXXX
a)
Kommunaler Eigenbetrieb der Hansestadt Wismar
Die Betriebssatzung ist am 20.07.1997 in Kraft getreten.
a)
11.04.2007
Matthiessen
2a)
Seniorenheime der Hansestadt Wismar

c)
Stationäre Pflege nach § 43 SGB Xl,
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI, Urlaubsund Verhinderungspflege nach § 39 SGB Xl,
Tagespflege nach § 41 SGB XI sowie
betreutes Wohnen
a)
Der Eigenbetrieb wird durch den Betriebsleiter
vertreten.

b)
Bezeichnung geändert, nun:
Betriebsleiter:
Broy, Dagmar, Wismar, *XX.XX.XXXX
a)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 25.08.2011 die
Änderung der Betriebssatzung und mit ihr die Änderung des
Namens, des Gegenstandes und der Vertretungsregelung
beschlossen.
a)
13.03.2014
Busch
3c)
Gegenstand geändert, nun:
Der Eigenbetrieb ist selbstständig tätig und
betreibt stationäre Pflege nach § 43 5GB Xl,
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB Xl,
Verhinderungspflege nach § 39 5GB Xl sowie
Tages- pflege nach § 41 SGB Xl.
Er nimmt Personen ab einem Lebensalter von
65 Jahren in die stationäre und teilstationäre
Pflege auf und ermöglicht ihnen ein den
Lebensumständen angemessenes,
selbstständiges Wohnen und erbringt die
erforderlichen Hilfe- und Pflegeleistungen. In
begründeten Ausnahmefällen können auch
Personen mit einem Lebensalter unter 65
Jahren aufgenommen werden. Der
Eigenbetrieb stellt außerdem für das betreute
Wohnen altersgerechte, barrierefreie
Wohnungen zur Verfügung.
a)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 13.12.2018 hat
die Neufassung der Betriebssatzung beschlossen.
a)
28.02.2019
Niemann
4a)
Eigenbetrieb Seniorenheime der Hansestadt
Wismar
b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Broy, Dagmar, Wismar, *XX.XX.XXXX

Bestellt und wieder ausgeschieden als
Betriebsleiter:
Langen, Ludger, Sehestedt, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Betriebsleiter:
Lindenau, Silke Cläre Karla, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 27.02.2020 die
Änderung der Betriebssatzung in der Präambel, in § 1 (Name), §
12 (Formvorschriften für den Eigenbetrieb), § 13
(Nachtragswirtschaftsplan), § 16 (Inkrafttreten) und mit ihr auch
die Änderung des Namens beschlossen.
a)
01.07.2022
Busch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.