Handelsregister · HRA 5451

Chronologischer Auszug

Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis
Gießen

b)
Gießen

c)
Die Abfallentsorgung im Landkreis Gießen.
Der Eigenbetrieb nimmt im Rahmen dieser
Satzung die Belange des Landkreises Gießen
als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
wahr. Dazu gehören insbesondere
1. die Vermeidung, Sammlung, Verwertung
und Beseitigung von
Siedlungsabfällen, Bioabfällen, gefährlichen
Abfällen und Wertstoffen im
Landkreis Gießen;
2. die Planung, der Bau und der Betrieb von
Abfallverwertungsanlagen wie
Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlagen;
3. die Planung, der Bau und der Betrieb von
Deponien;
4. die Planung, der Bau und der Betrieb des
Abfallwirtschaftszentrums;
5. die Planung, der Bau und der Betrieb der
Abfallumschlagstation;
6. die Betreuung kommunaler Wertstoffhöfe;
7. die Zusammenarbeit mit den Kommunen
des Kreises in Bezug auf
abfallrechtliche Belange;
8. das Ergreifen von Maßnahmen für eine
nachhaltige Abfallwirtschaft;
9. die nachhaltige Nutzung
abfallwirtschaftlicher Anlagen und Flächen;
10. das Abfallgebührenmanagement
einschließlich Veranlagung der
Abfallgebühren;
11. die Abfallberatung von Bürgerinnen und
Bürgern und von Gewerbebetrieben;
12. die Betreuung aller mit Bau, Planung und
Betrieb der abfallwirtschaftlichen
Anlagen verbundenen Verfahren
(Immissionsschutz, Abfall- und Wasserrecht
u.a.);
13. Bearbeitung aller sonstigen
abfallrechtlichen Angelegenheiten des
Landkreises
Gießen.
a)
Die Betriebsleitung vertritt den Eigenbetrieb allein,
sofern es sich um Erklärungen im Rahmen der
laufenden Betriebsführung handelt. Im Übrigen sind
Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie von
der/dem Landrätin/Landrat oder ihrer/seiner
allgemeinen Vertreter/in sowie von einem weiteren
Mitglied des Kreisausschusses unterzeichnet sind.

b)
Bestellt als
Betriebsleiterin:
Abel, Ulrike, Lich, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb des Landkreises Gießen
Satzung vom 30.10.2023
a)
19.02.2024
Muth

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.