Handelsregister · HRA 5451
Chronologischer Auszug
Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen · Amtsgericht Gießen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen b) Gießen c) Die Abfallentsorgung im Landkreis Gießen. Der Eigenbetrieb nimmt im Rahmen dieser Satzung die Belange des Landkreises Gießen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wahr. Dazu gehören insbesondere 1. die Vermeidung, Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen, Bioabfällen, gefährlichen Abfällen und Wertstoffen im Landkreis Gießen; 2. die Planung, der Bau und der Betrieb von Abfallverwertungsanlagen wie Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlagen; 3. die Planung, der Bau und der Betrieb von Deponien; 4. die Planung, der Bau und der Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums; 5. die Planung, der Bau und der Betrieb der Abfallumschlagstation; 6. die Betreuung kommunaler Wertstoffhöfe; 7. die Zusammenarbeit mit den Kommunen des Kreises in Bezug auf abfallrechtliche Belange; 8. das Ergreifen von Maßnahmen für eine nachhaltige Abfallwirtschaft; 9. die nachhaltige Nutzung abfallwirtschaftlicher Anlagen und Flächen; 10. das Abfallgebührenmanagement einschließlich Veranlagung der Abfallgebühren; 11. die Abfallberatung von Bürgerinnen und Bürgern und von Gewerbebetrieben; 12. die Betreuung aller mit Bau, Planung und Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen verbundenen Verfahren (Immissionsschutz, Abfall- und Wasserrecht u.a.); 13. Bearbeitung aller sonstigen abfallrechtlichen Angelegenheiten des Landkreises Gießen. | a) Die Betriebsleitung vertritt den Eigenbetrieb allein, sofern es sich um Erklärungen im Rahmen der laufenden Betriebsführung handelt. Im Übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie von der/dem Landrätin/Landrat oder ihrer/seiner allgemeinen Vertreter/in sowie von einem weiteren Mitglied des Kreisausschusses unterzeichnet sind. b) Bestellt als Betriebsleiterin: Abel, Ulrike, Lich, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb des Landkreises Gießen Satzung vom 30.10.2023 | a) 19.02.2024 Muth b) Fall 1 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.