Handelsregister · HRA 7308
Chronologischer Auszug
Eigenbetrieb Erholungsregion Aartalsee · Amtsgericht Wetzlar
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Eigenbetrieb Erholungsregion Aartalsee b) Bischoffen c) Betrieb und Unterhaltung von Freizeitanlagen am Aartalsee, Planung, Finanzierung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien und Einrichtungen der Stromeinspeisung sowie der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und Wärme oder anderer Energieformen | a) Die Betriebsleitung besteht aus einem Betriebsleiter. Der Betriebsleiter vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs. Der Betriebsleiter vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Betriebsleiters ist auf die Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne der Satzung und des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes beschränkt. Erklärungen in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden die Erklärungen des Eigenbetriebs durch die Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind die Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Stadt versehen sind. b) Bestellt als Betriebsleiter: Happel, Gerd, Bischoffen, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Gemeinde Bischoffen Satzung vom 16.12.1994 | a) 28.02.2014 Dell | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Schulstraße 23, 35649 Bischoffen | a) Die Betriebsleitung besteht aus einem oder mehreren Betriebsleitern. Die Betriebsleiter vertreten die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs. Ist nur ein Betriebsleiter bestellt vertritt er einzeln, sind mehrere Betriebsleiter bestellt wird der Eigenbetrieb durch zwei Betriebsleiter gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Betriebsleiters ist auf die Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne der Satzung und des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes beschränkt. Erklärungen in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden die Erklärungen des Eigenbetriebs durch die Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind die Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Gemeindevorstands unterzeichnet sind (§ 71 HGO). b) Bestellt als Betriebsleiter: Schneider, Peter, Hohenahr, *XX.XX.XXXX | a) Satzung vom 16.12.1994 mit Änderung vom 10.11.2015 | a) 04.01.2016 Kaiser b) Fall 2 | |
| 3 | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Happel, Gerd, Bischoffen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiter: Schneider, Peter, Hohenahr, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiterin: Nadler, Christine, Sinn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiterin: Zammert, Julia, Bischoffen, *XX.XX.XXXX | a) 20.09.2023 Kaiser b) Fall 3 |
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