Handelsregister · HRA 7308

Chronologischer Auszug

Eigenbetrieb Erholungsregion Aartalsee · Amtsgericht Wetzlar

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Eigenbetrieb Erholungsregion Aartalsee

b)
Bischoffen

c)
Betrieb und Unterhaltung von Freizeitanlagen
am Aartalsee,
Planung, Finanzierung, Errichtung, der Betrieb
und die Unterhaltung der Anlagen zur
Erzeugung regenerativer Energien und
Einrichtungen der Stromeinspeisung sowie
der Absatz der gewonnenen Energie in Form
von Strom und Wärme oder anderer
Energieformen
a)
Die Betriebsleitung besteht aus einem Betriebsleiter.

Der Betriebsleiter vertritt die Stadt in den
Angelegenheiten des Eigenbetriebs.
Der Betriebsleiter vertritt einzeln.

Die Vertretungsmacht des Betriebsleiters ist auf die
Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne
der Satzung und des Hessischen
Eigenbetriebsgesetzes beschränkt. Erklärungen in
den Angelegenheiten des Eigenbetriebs durch die die
Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der
Schriftform. Im Rahmen der laufenden
Betriebsführung werden die Erklärungen des
Eigenbetriebs durch die Betriebsleitung abgegeben.
Im übrigen sind die Erklärungen nur rechtsverbindlich,
wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen
Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des
Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem
Dienstsiegel der Stadt versehen sind.

b)
Bestellt als
Betriebsleiter:
Happel, Gerd, Bischoffen, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Gemeinde Bischoffen
Satzung vom 16.12.1994
a)
28.02.2014
Dell
2b)
Geschäftsanschrift:
Schulstraße 23, 35649 Bischoffen
a)
Die Betriebsleitung besteht aus einem oder mehreren
Betriebsleitern.

Die Betriebsleiter vertreten die Gemeinde in den
Angelegenheiten des Eigenbetriebs.
Ist nur ein Betriebsleiter bestellt vertritt er einzeln, sind
mehrere Betriebsleiter bestellt wird der Eigenbetrieb
durch zwei Betriebsleiter gemeinsam vertreten.

Die Vertretungsmacht des Betriebsleiters ist auf die
Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne
der Satzung und des Hessischen
Eigenbetriebsgesetzes beschränkt. Erklärungen in
den Angelegenheiten des Eigenbetriebs durch die die
Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der
Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit
einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten
elektronischen Signatur versehen sein. Im Rahmen
der laufenden Betriebsführung werden die
Erklärungen des Eigenbetriebs durch die
Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind die
Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie vom
Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter
sowie von einem weiteren Mitglied des
Gemeindevorstands unterzeichnet sind (§ 71 HGO).

b)
Bestellt als
Betriebsleiter:
Schneider, Peter, Hohenahr, *XX.XX.XXXX
a)
Satzung vom 16.12.1994 mit Änderung vom 10.11.2015
a)
04.01.2016
Kaiser

b)
Fall 2
3b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Happel, Gerd, Bischoffen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Schneider, Peter, Hohenahr, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Betriebsleiterin:
Nadler, Christine, Sinn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Betriebsleiterin:
Zammert, Julia, Bischoffen, *XX.XX.XXXX
a)
20.09.2023
Kaiser

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.