Eichhorst & Wehnert Garten- und Landschaftsbau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rothenburg
Geschäftsanschrift
Dunkelhäuser Nr. 4, 02929 Rothenburg/O.L.
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 9318
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
01.02.2012
Abrufstand
20.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Pflanzen, gärtnerischen Produkten und Zubehör aller Art sowie Landschaftsgestaltung und alle damit in Zusammenhang stehenden gärtnerischen Tätigkeiten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dietgard Eichhorst
Rothenburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt; Geschäftsführer(in)
Marlies Wehnert
Rothenburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.01.1993 zuletzt geändert am 27.09.1996
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 6 SB.
Verschmelzungsvertrag und Verschmelzungsbeschlüsse Bl. 15 SB
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Eichhorst & Wehnert Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Rothenburg (Amtsgericht Dresden HRB 12787) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden und der übertragenden Gesellschaft jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.