Handelsregister · HRB 9318

Registerinformationen

Eichhorst & Wehnert Garten- und Landschaftsbau GmbH · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Eichhorst & Wehnert Garten- und Landschaftsbau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rothenburg
Geschäftsanschrift
Dunkelhäuser Nr. 4, 02929 Rothenburg/O.L.

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9318
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
01.02.2012
Abrufstand
20.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Pflanzen, gärtnerischen Produkten und Zubehör aller Art sowie Landschaftsgestaltung und alle damit in Zusammenhang stehenden gärtnerischen Tätigkeiten

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Dietgard Eichhorst

Rothenburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Geschäftsführer(in)

Marlies Wehnert

Rothenburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 02.01.1993 zuletzt geändert am 27.09.1996

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 6 SB.
  • Verschmelzungsvertrag und Verschmelzungsbeschlüsse Bl. 15 SB
  • Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Eichhorst & Wehnert Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Rothenburg (Amtsgericht Dresden HRB 12787) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden und der übertragenden Gesellschaft jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.